Privatkindergärten: Angestellte erhalten 9,7 Prozent mehr Gehalt

Der neue Mindestlohn liegt damit bei 2.049 Euro, wie laut Aussendung die Gewerkschaften GPA und vida beim im Arbeitsministerium angesiedelten Bundeseinigungsamt vereinbart haben. Für Pädagoginnen im ersten und zweiten Berufsjahr gibt es laut Bundesgesetzblatt 2.945 Euro Mindestlohn.
Kollektivvertrag gilt nur für Teil des Personals in Privatkindergärten
42 Prozent der Kindertagesheime (Kleinkindgruppen, Kindergärten, Horte) haben laut Statistik Austria einen privaten Erhalter, werden also nicht von Gemeinden oder Städten betrieben. Nur für einen Teil des Privatkindergartenpersonals gilt allerdings ein Kollektivvertrag. Für alle übrigen vereinbart die Gewerkschaft jedes Jahr beim Bundeseinigungsamt einen Mindestlohntarif, Überzahlungen sind dabei laut Gewerkschaft selten.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.