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Preisabsprachen: Kartellgericht verdonnert Spar zu drei Mio. Euro Strafe

Die Spar-Zentrale in Salzburg.
Die Spar-Zentrale in Salzburg. ©APA
Wien. Das Kartellgericht hat dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen eine Bußgeldzahlung von 3 Mio. Euro aufgebrummt. Allerdings nur, was Molkereiprodukte angeht - weitere 16 Produktgruppen werden noch verhandelt.
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Es handelt sich dabei nur um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten, da beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel vorliegen, führte Richterin Anneliese Kodek am Mittwoch bei der Urteilsverkündung aus.

Spar spricht von einem Erfolg

Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SLL konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete das noch nicht rechtskräftige Urteil als Erfolg für Spar, zumal Teile zu dessen Gunsten ausfielen, wie er im Anschluss vor Journalisten sagte. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die ja die Bußgeldanträge beim Kartellgericht einbrachte, äußerte sich noch nicht zur Entscheidung.

Richterin: Spar moderierte Preise

Das medial stark verfolgte Kartellverfahren gegen den Handelskonzern Spar hat damit am Mittwoch zumindest vorerst ein Ende gefunden. Auch wenn das Kartellgericht Spar Preisabsprachen mit Lieferanten bei Molkereiprodukten vorwirft und dem Händler eine Strafe von 3 Mio. Euro auferlegte, hielt Richterin Anneliese Kodek nicht mit Kritik an der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hinterm Berg.

Die BWB führte im Jänner und August 2013 Razzien bei Spar durch, weil sie vertikale Preisabsprachen (mit Lieferanten) bei dem Händler vermutete. Diese haben sich nun im Fall von Molkereiprodukten bestätigt. Es habe eine “Preismoderation” stattgefunden, da Lieferanten dazu veranlasst worden seien, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, erläuterte Kodekt bei der Urteilsverkündung. Zweck war, dass die Lieferanten die selben Preisempfehlungen auch anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten.

Verfahren zu 16 weiteren Produktgruppen anhängig

Zu 16 weiteren (nicht genannten) Produktgruppen ist das Verfahren noch anhängig. Hier wurden von der BWB noch keine Beweismittel vorgelegt.

Kodek bezeichnete Spar bei der Urteilsbegründung als im Kartellverfahren “absolut kooperativ”. Dass sich Spar nicht auf ein Settlement einließ – also ein Schuldanerkenntnis – könne nicht als mangelnde Kooperation gewertet werden. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Konkurrent Rewe einigte sich mit der BWB und bezahlte 20,8 Mio. Euro Strafe.

Auch der Vorwurf der BWB, Spar sei bei der Hausdurchsuchung nicht kooperativ gewesen, weil die Versiegelung der Unterlagen beantragt wurde, könne man Spar nicht zum Vorwurf machen, so die Richterin. Es sei sogar eine “Fehlentscheidung” der BWB gewesen, die Hausdurchsuchung ausgerechnet kurz vor Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle durchzuführen, nach der die Totalversiegelung von Dokumenten nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Razzia fand im Jänner 2013 statt, die Novelle trat im März in Kraft. “Diese Fehlentscheidung der BWB kann man Spar nicht anlasten”, sagte Kodek.

“Absprachen zahlen am Ende alle”

Die Arbeiterkammer forderte angesichts des Urteils einmal mehr, dass Geldbußen Konsumenten zugutekommen müssten. Es brauche rasch eine grundsätzliche Lösung im Kartellgesetz, wie es im Regierungsabkommen vorgesehen sei, so die AK in einer Aussendung.

“Kartellabsprachen zahlen am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher mit höheren Preisen. Deshalb muss auch die Strafe in den Verbraucherschutz fließen”, so Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK.

Bundeswettbewerbsbehörde begrüßt Urteil

Seitens der BWB wird das Urteil begrüßt, hieß es zur APA. “Wir warten nun aber die schriftliche Fassung ab”, so eine Sprecherin. Zur Schelte der Richterin äußerte sie sich nicht.

Bei der Höhe des Bußgeldes orientierte sich das Kartellgericht an der Strafe, die Konkurrent Rewe bekam. Dass Rewe 20,8 Mio. Euro zahlte, während Spar nur 3 Mio. Euro aufgebrummt wurden liege daran, dass das Verfahren gegen Rewe 20 Produktgruppen betraf, jenes von Spar aber nur eine. Bei Rewe wurde ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, bei Spar von zehn (2002 bis 2012).

Die Entscheidung wird beiden Parteien noch vor Weihnachten schriftlich zugestellt. Richterin Kodek hofft, damit zur Rechtssicherheit in der Branche beitragen zu können. Spar-Chef Gerhard Drexel hatte immer betont, er wolle auf dem juristischen Weg die Rechtssicherheit für seine Branche erlangen. Ein Vergleich mit der BWB kam für Drexel nicht in Frage. Drexel und BWB-Generaldirektor Theodor Thanner schenkten sich diesbezüglich im Vorfeld des Prozesses wenig und trugen ihren Konflikt öffentlich aus.

Die Wogen gingen vor allem nach der zweiten Hausdurchsuchung im August 2013 hoch, da Spar der BWB vorwarf, eine “illegale Spionagesoftware” benutzt zu haben – was die Behörde stets abstritt. Drexel sagte im Juni 2014 am Kartellgericht sinngemäß aus: In einem inoffiziellen Treffen mit Thanner habe er dem angeboten, sich zu vergleichen und die “Spionage-Angelegenheit” nicht öffentlich zu machen – sofern die BWB von einem Bußgeldantrag gegen Spar absehe. Thanner lehte ab. Diese Aussagen hat das Kartellgericht an die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschickt. Dort läuft ein Ermittlungsverfahren. (APA)

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