Strafe gegen Vorarlberger Mühlen wegen Preisabsprachen

Grund für die Strafzahlung sind Preisabstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel, “insbesondere mit Rewe und Spar, im Zeitraum November 2006 bis Mai 2011” bei Mehl- und Grießprodukten sowie Brotbackmischungen. Die Arbeiterkammer will nun Gelder aus Kartellstrafen für den Konsumentenschutz zweckwidmen.
Verräterische Unterlagen sichergestellt
Dem Kartellverfahren ging eine Hausdurchsuchung auf richterlichen Befehl voraus. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt, schreibt die BWB auf ihrer Homepage. Demnach hatten die vertikalen Preisabsprachen laut Kartellgericht auch koordinierende – also horizontale – Aspekte in sich geschlossen.
Preistreiberei durch Absprachen
Die Arbeiterkammer meinte zu diesen Vorgängen am Montag in einer Aussendung, “dass die Preiserhöhungen im Zeitraum von 2006 bis 2011 bei Mehl, Gries und Brotbackmischungen letztendlich auch auf Preisabsprachen zurückzuführen waren”.
Auch Brauereien und Molkereien im Visier
Ein Ende von Kartellabsprachen sei noch nicht abzusehen, weil inzwischen weitere Strafanträge gegen ein Brauerei- und Molkereiunternehmen von der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht worden sei. “Einmal mehr bestätigt sich, dass im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel massive Preisabsprachen zu Lasten der Konsumenten stattfanden”, kritisiert die AK.
Die Arbeitnehmervertreter sprechen sich nun für eine Zweckwidmung von Kartellstrafen aus. Die Gelder sollten dem Konsumentenschutz zugutekommen. Denn, so AK-Wettbewerbsfachmann Roland Lang, “bei der jüngsten Absprache kann es sich nur um die Spitze des Eisbergs handeln”. (APA)
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