Von Seff Dünser (NEUE)
Der Fahrer des Postverteilerzentrums Wolfurt stahl zwischen Mai und Dezember 2018 während mehrerer Fahrten nach Golling in Salzburg Wertgegenstände aus 46 Kundenpaketen. Dabei erbeutete er 38 Smartphones im Wert von 10.000 Euro. Zudem klaute der Angestellte eines Frachtunternehmens, das im Auftrag der Post AG tätig war, aus Paketen etwa teure Strumpfhosen, einen Laptop, eine Kamera und eine Uhr. Der Gesamtschaden belief sich auf 12.000 Euro.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Des Weiteren hat der 50-jährige Kraftfahrer der Post AG den Schaden zu ersetzen.
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft. Weil er geständig und unbescholten sei, habe die Haftstrafe für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden können, sagte Richterin Claudia Hagen in ihrer Urteilsbegründung.
Vorgehensweise
So ist der Täter nach den gerichtlichen Feststellungen vorgegangen: Nach dem Beladen des Fahrzeugs in Wolfurt mit Paketen täuschte der Tschetschene die Plombierung des Frachtraums vor. Auf der Fahrt nach Salzburg öffnete er Pakete und entnahm daraus Wertgegenstände. Danach verschloss der Vater mehrerer Kinder die Pakete und versiegelte den Frachtraum. In Golling übergab er das Fahrzeug einem anderen Fahrer.
Die gestohlenen Smartphones hat der im Unterland lebende Asylant nach eigenen Angaben um 2900 Euro verkauft. Bei einer Hausdurchsuchung konnten deshalb vor allem nur noch geklaute Strumpfhosen sichergestellt werden.
(Quelle: NEUE)
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