Post droht Strafe wegen Werbesendungen

Der Hintergrund hierfür liegt darin, dass vor fünf Jahren mehrere Konsolidierer, die Dienstleistungen zur Aufbereitung von Werbesendungen für Großkunden anbieten, das Kartellgericht eingeschaltet haben. Sie fühlten sich benachteiligt, da die Post selbst ähnliche Dienstleistungen anbietet. In Teilen wurden die Konsolidierer in ihrer Argumentation bestätigt und als Konsequenz hat die Post Anfang 2022 ihre Vorgehensweise angepasst.
Post stellte Verstoß nach Entscheidung durch Kartellgericht ab
Laut der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht damals klargestellt, dass die Post keine höheren Jahresboni oder Rabatte für Info.Mail-Zustellungen an Versenderinnen und Versender gewähren darf als an Konsolidierer. Die Post hat daraufhin kooperiert und den Verstoß behoben. Der jetzt gestellte Bußantrag ist die Folge dieses Verfahrens.
"Der Antrag erfolgte konkret aufgrund des im Individualverfahren rechtskräftig festgestellten Marktmachtmissbrauches durch die diskriminierende Rabattpraxis der Österreichischen Post AG für den Bereich Info.Mail", so die Behörde in einer Aussendung.
Zuversicht bei Post für Einigung
Von der börsennotierten Post hieß es dazu heute auf APA-Anfrage: "Derzeit sind wir mit den Behörden im Gespräch, um eine Einigung, ein sogenanntes Settlement, zu erzielen. Wir sind zuversichtlich, ein faires Ergebnis erreichen zu können." Die Post hätte in dieser Causa in gutem Glauben auf Basis ähnlicher Praktiken in anderen europäischen Ländern gehandelt.
(APA/Red)
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