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Post-Daten: Datenschutzbehörde stellt Verstöße fest

Die Datenschutzbehörde hat Verstöße festgestellt.
Die Datenschutzbehörde hat Verstöße festgestellt. ©APA/Hans Punz (Themenbild)
Die Datenschutzbehörde hat das Prüfverfahren gegen die Post abgeschlossen. Dabei wurden Verstöße festgestellt: Daten zur "Parteiaffinität" dürfen nicht erhoben werden.
Datenhandel bei der Post
Verfahren eingeleitet
Post wird Daten löschen

Demnach hätte das Unternehmen Daten zur “Parteiaffinität” nicht verarbeiten dürfen, teilte die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mit. Es sei angeordnet worden, die Praxis mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen. Dies hatte die Post bereits von selbst angekündigt.

Die Datenschutzbehörde hatte Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten. Dieses habe hervorgebracht, dass das Unternehmen tatsächlich im Rahmen des Gewerbes “Adressverlage und Direktmarketingunternehmen” mittels statistischer Verfahren und ähnlichem die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.

Prüfverfahren: Daten müssen von der Post gelöscht werden

“Sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist” müssen nun alle Daten – sollte dies noch nicht geschehen sein – von der Post gelöscht werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt.

Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde auch fest, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft seien. Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen, hieß es vonseiten der Datenschutzbehörde.

Die Post hatte bereits Anfang Jänner angekündigt, auf die Erhebung der Parteinähe der Österreicher künftig zu verzichten. Alle vorhandenen Informationen darüber würden gelöscht und künftig nicht mehr berechnet oder abgespeichert, sagte Post-Chef Georg Pölzl.

Post sieht sich weiter im Recht

Die Österreichische Post nimmt die Kritik der Datenschutzbehörde bezüglich ihrer Datensammlung zur Kenntnis, sieht sich aber weiter im Recht. Man habe keine individuellen Daten zur Parteizugehörigkeit erfasst, sondern ledigliche Hochrechnungen angestellt, so die Post AG zur APA. Sie werde Rechtsmittel gegen die Anordnung der Behörde ergreifen.

“Wir vertreten nach wie vor eine andere Rechtsmeinung und planen daher Rechtsmittel zu ergreifen, um eine Klärung der rechtlichen Auslegung in dieser neuen Gesetzesmaterie auch für die Zukunft zu erwirken”, hieß es aus dem Unternehmen.

Die Datenschutzbehörde hatte zuvor mitgeteilt: “Das Prüfverfahren hat hervorgebracht, dass die Post tatsächlich im Rahmen des Gewerbes ‘Adressverlage und Direktmarketingunternehmen’ mittels statistischer Verfahren u.a. die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.” (…) Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen.”

(APA/Red)

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