Bei der Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung des Bregenzers 600 Bilddateien und 400 Videos mit Kinderpornografie sichergestellt. Der arbeitslose 59-Jährige hat nach Ansicht von Strafrichter Günther Höllwarth zudem mit der Verwendung von Tauschprogrammen im Internet zumindest 61 Kinderporno-Videos anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.
Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig, weil der ohne Anwalt erschienene Angeklagte automatisch drei Tage Bedenkzeit erhält.
Der Schuldspruch erfolgte wegen pornografischer Darstellung unmündiger und mündiger Minderjähriger. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte Strafe entspricht acht Monaten Haft.
IP-Adresse gemeldet
Anzeige beim österreichischen Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts auf Kinderpornografie hatte eine Kinderschutzstelle aus den USA erstattet. Die 1984 vom US-Parlament eingerichtete Non-Profit-Organisation NCMEC meldete dem BKA in Wien die IP-Adresse des Computerbenützers aus Vorarlberg. NCMEC ist die Abkürzung für National Center for missing and exploited Children (nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Die Amerikaner stellten den österreichischen Behörden Bilder aus Kinderporno-Videos zur Verfügung, die der Angeklagte in Internet-Chatprogrammen verwendet hat.
Die Straftaten des Angeklagten hätten einen hohen Unrechtsgehalt, sagte Richter Höllwarth. Denn der Konsument habe mit seinem Verhalten die Kinderporno-Industrie gefördert. Die Herstellung von Kinderpornografie verursache großes Leid bei den dafür missbrauchten Kindern und Jugendlichen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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