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Polizist soll Sechsjährigen missbraucht haben

Polizist soll Kind unsittlich berührt haben
Polizist soll Kind unsittlich berührt haben ©Bilderbox/Symbolbild
Ein Polizist musste sich am Donnerstag in Eisenstadt wegen sexuellen Missbrauchs eines Sechsjährigen vor Gericht verantworten. Der Beamte soll den Buben unsittlich berührt haben.

Der Polizist war ersucht worden, die Familie des Kindes beim Schutz ihres Eigentums zu beraten. Als er dabei im März 2009 ein Gespräch mit dem Sechsjährigen führte, soll er laut Anklage den Buben, der bei ihm am Schoß saß, im Intimbereich unsittlich berührt haben. Der Beamte bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Burgenland: Polizist muss sich vor Gericht verantworten

Zum Besuch des Angeklagten bei der Familie kam es, nachdem sich in der Umgebung der Familie Einbrüche gehäuft hatten. Eine der Mutter des Buben gut bekannte Polizistin hatte den Tipp gegeben, den Beamten zurate zu ziehen. Dabei sollte der Polizist auch mit dem Sohn sprechen, um diesem die Angst vor Einbrechern zu nehmen. Das Kind habe sich nämlich in der Nacht gefürchtet, wenn sein Vater beruflich unterwegs gewesen sei.

Der Beamte besichtigte das Haus und sprach auch mit dem Buben. Dabei soll er mit dem damals Sechsjährigen im Wohnzimmer gesessen sein, während sich die Eltern und die Polizisten einige Meter weiter in der Küche aufhielten. Der Polizist soll laut Anklage dabei eine geschlechtliche Handlung an einem Unmündigen vollzogen haben, indem er den Bub durch die Hose im Intimbereich berührte.

Übergriff auf Sechsjährigen?

Der Bub machte bald darauf bei seiner Mutter Andeutungen über den mutmaßlichen Übergriff. Monate später habe sich der Bub schließlich der Polizistin anvertraut. Der Bub habe ihr von der Idee erzählt, eine Kamera aufzustellen und den Beamten zu filmen, wenn er ihn noch einmal begrapsche. Dann solle sie das Band dem Chef geben “und der soll ihn bestrafen”. Als sie das hörte, sei sie “baff” gewesen, schilderte die Polizistin.

Der Anwalt des Buben machte 3.000 Euro Schmerzensgeld sowie 207,96 Euro für Behandlungen des Kindes geltend. Der Sechsjährige habe nach dem Vorfall Konzentrationsschwächen gezeigt und schließlich die dritte Volksschulklasse wiederholen müssen. Ein Gutachter habe dem Bub auch Aussagekonsistenz und -fähigkeit konstatiert.

Polizist bekennt sich nicht “Nicht schuldig”

“Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen”, erklärte der Verteidiger des Polizisten. Auffallend sei, dass der Fall von einer Kollegin des Beamten ans Licht gebracht worden sei. Der Bub habe bei der kontradiktorischen Einvernahme auch Redewendungen gebraucht, “die ein Minderjähriger so nicht sagt”.  Laut Verteidigung bestünden berechtigte Zweifel, die zu einem Freispruch führen müssten, argumentierte der Verteidiger. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig: “Ich komme nicht drauf, wie das Ganze überhaupt zustande kommt”, sagte der Polizist.

Der Prozess musste vom Vorsitzenden des Schöffensenats, Wolfgang Rauter, vertagt und weitere Zeigen einvernommen werden. (APA)

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