Der Staatsanwalt habe der Polizei keine neuen Arbeitsaufträge für das Grundstück des Entführer in Strasshof erteilt.
Der Schlüssel für Wolfgang Priklopils Haus wurde am Donnerstagnachmittag an das zuständigen Bezirksgericht Gänserndorf übergeben. Dieses müsse nun gemeinsam mit einem Notar des Verlassenschaftsgerichtes abklären, wer als Verfügungsberechtigter gilt, sagte Lang. Auch die von der Polizei beschlagnahmten und nicht mehr benötigten Gegenstände werden an diese Person übergeben.
Als Verfügungsberechtigte kommen Priklopils Mutter, Natascha Kampusch oder der Bund in Frage. Der Anwalt des 18-jährigen Entführungsopfer hatte bei einem Fernsehauftritt entsprechende Wünsche Kampuschs angemeldet. Die Ansprüche könnten aber auch beim Bund liegen. Dieser übernimmt für den verstorbene Täter, der nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, die Zahlungen und somit möglicherweise auch das Erbe. Die Entscheidung soll in den nächsten Tagen getroffen werden.
Befragungen und Spurenauswertungen der Polizei gehen unterdessen weiter. Wenn sich nichts Neues ergibt, könnten die Ermittlungen in den kommenden zwei bis drei Wochen beendet werden, berichtete Lang. Weiterhin habe man neben der Aussage einer damals zwölfjährigen Zeugin keine konkreten Hinweise, die für einen zweiten Täter oder Mitwisser sprechen.
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