Plastiksackerlverbot in Begutachtung - Verbot ab 2020

“Mit dem Verbot von Einweg-Plastiksackerln zählen wir zu den Vorreitern in Europa. Es gibt nur zwei Staaten, die das vor Österreich umgesetzt haben”, sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Umsetzung des Gesetzesentwurf
“Wir haben den Fahrplan für dieses Verbot mit vielen Beteiligten in mehreren Runden diskutiert und verhandelt. Jetzt kommen wir in die Umsetzung. Der Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung, damit wir den Termin halten können”, sagte Köstinger.
Laut dem Umweltministerium sind derzeit in Österreich 400 Millionen Plastiksackerl allein über den Lebensmittelhandel pro Jahr im Umlauf, was 5.000 bis 7.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr verursacht.
Ausnahmen des Verbots
Nicht von dem Verbot betroffen sind sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
Auch Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind, dürfen weiter benutzt werden. Müllsäcke, Hundesackerl oder Gefrierbeutel sind ebenfalls nicht umfasst.
Einjährige Abverkaufsfrist
Für Händler, die beispielsweise Tragetaschen mit ihren Logos bereits bestellt oder in den Lagern liegen haben, gibt es eine einjährige Abverkaufsfrist. Mit Ende 2020 ist diese aber verstrichen.
“Das ist eine klare und konsequente Entscheidung gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Für den Ersatz von Plastiksackerln gibt es genügend Alternativen. Die Zukunft liegt in Mehrweg-Artikeln. Wir wollen auch nicht ein Einweg-Produkt durch andere Einweg-Produkte ersetzen”, meinte die Umweltministerin.
(APA)