Pionierarbeit des Vereins Neuanfang

Sie waren der Meinung, dass eine erfolgreiche Resozialisierung, ein Neuanfang nur gelingen kann, wenn nachhaltig an einer beruflichen und sozialen Integration von straffällig gewordenen Menschen gearbeitet wurde. Denn nach der Haftentlassung begann die Zeit, in der Gläubiger Inkassobüros und Rechtsanwälte mit der Eintreibung ihrer Forderung beauftragen. Die ursprünglichen Beträge waren durch Zinsen und Betreibungskosten um ein vielfaches angestiegen. Die meisten Schulden entstanden im Zusammenhang mit der Straftat: Schmerzensgeldforderungen zum Beispiel bei Körperverletzungen oder Schadenswiedergutmachungen und Regressforderungen bei Sachbeschädigungen.
So erarbeiteten sie bereits 1984 das Modell außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen, in denen Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichteten, ihre Restforderung nach Abschluss aller Verhandlungen aus einem Fond des Vereins Neuanfang” gleich überwiesen bekamen. Der Schuldner hingegen hatte den großen Vorteil, nur mehr einen Gläubiger, den Verein, zu haben, dem er in überschaubaren Monatsraten das zinslose Darlehen zurückzahlt. Das war ein Meilenstein in der Geschichte der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe Österreichs.
Nach dem Unfalltod von Dr. Rainer Amann übernahm 1993 der Leiter des Bundessozialamtes, Dr. Peter Ammann die ehrenamtliche Leitung des Vereins. Der Verein Neuanfang entwickelte sich in diesen Jahren zu einer nicht mehr wegzudenkenden sozialen Einrichtung, dies ist in erster Linie diesen drei sozial engagierten Menschen zu verdanken: Obmann Peter Amann, Erich Vonbank und Silvester Inkert, der die gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren sowie die Beratungsstelle leitet. 480 überschuldete Menschen hat er in diesem Jahr beraten und 50 Privatkonkurse durchgeführt.
Evelyn Brandt.
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