Die zu Amtsverschwiegenheit verpflichtete Rezeptpflichtkommission bestellte am Donnerstag ein wissenschaftliches Gutachten. Es soll klären, ob das Präparat auch bei einer allfälligerweise zum Zeitpunkt der Einnahme bereits vorliegenden Schwangerschaft ungefährlich ist. Dies erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Der Gesundheitsminister – in diesem Fall Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) – kann nach einer Bestimmung im Rezeptpflichtgesetz ein Präparat mit einem an sich generell rezeptpflichtigen Wirkstoff für eine bestimmte Indikation von der Verschreibungspflicht durch den Arzt befreien. Dies aber nur im Fall, dass man zur Überzeugung gelangt ist, dass keine Schäden drohen. Bei der Pille danach handelt es sich um ein Medikament, dass ausschließlich das Gestagen Levonorgestrel und enthält. Es verhindert die Einnistung einer befruchteten Eizelle in der Gebärmutter.
Den Antrag auf Freigabe hat der Hersteller (Gerot) eingebracht. Nun soll ein Gutachter für die nach Meinung der Kommission offene Frage bestellt werden und das entsprechende Papier erarbeiten. Die Pille danach ist in Österreich auf Arztrezept (niedergelassener Arzt, Ambulanzen) jederzeit erhältlich. Bei Notfällen kann jeder Apotheker das Medikament auch ohne Rezept abgeben.
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