Die Fronten sind verhärtet: Vergleichsgespräche lehnten die Streitparteien ab – sie wollen offenbar die Problematik ausjudiziert haben. Die Pharmafirmen argumentieren, dass durch diese Medikamentenvereinbarung ein Nachteil für die Patienten entstehe, weil sie nicht immer das geeignetste Medikament erhalten würden. “Das Wesentliche ist, dass man seitens der Salzburger Gebietskrankenkasse nicht vergleichbare Arzneimittel vergleicht und diese den Ärzten zur Verschreibung vorschreibt”, sagte der Vertreter der Pharmig, Rechtsanwalt Karl Liebenwein, zur Richterin.
Gegen die SGKK gebe es ein aufsichtsbehördliches Verfahren beim Gesundheitsministerium. “Dort ist man zu dem Schluss gekommen, dass die ‘Salzburger Liste’ und die Vereinbarung rechtswidrig ist”, betonte Liebenwein. Die SGKK habe die Vereinbarung mit den Ärzten aus privatwirtschaftlichen Gründen getroffen. Die ‘Salzburger Liste’ würde aber nicht den gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben entsprechen, erläuterte der Jurist vor Prozessbeginn im APA-Gespräch.
Anders die Position der Salzburger Gebietskrankenkasse: Mit der Verschreibung von kostengünstigeren Medikamenten – es handle sich vorwiegend um Generika – werde die “Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise” aus dem Jahr 1997 umgesetzt, die für alle Kassenärzte bindend sei, erklärte SGKK-Pressesprecherin Karin Hofer. “Bei gleichwertigen Medikamenten hat der Arzt auf den Preis zu achten, er muss das günstigste nehmen.” Die Gebietskrankenkasse habe im ersten Halbjahr 2010 rund 1,23 Millionen Euro einsparen können, “was im Wesentlichen auf die Vereinbarung zurückzuführen ist”, so die Pressesprecherin.
SGKK-Direktor Harald Seiss sagte gegenüber der APA, dass der Zivilprozess für ganz Österreich relevant ist. Er rechnet allerdings mit mehreren Instanzen. Falls kein unlauterer Wettbewerb konstatiert werde, dann würden auch andere Krankenkassen eine ähnliche Gangart wie Salzburg einschlagen, meinte Seiss. Der Prozess könne eine richtungsweisende Wirkung haben, wenn beispielsweise in der Folge über den Hauptverband eine ähnliche österreichweite Lösung getroffen werde, sagte SGKK-Rechtsanwalt Johannes Honsig-Erlenburg.
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