Gaschurn. Nachdem in Gaschurn die Pflichtabnahme von Restmüllsäcken bei Haushalten mit über drei Personen auf 20 Stück erhöht worden war, gab es mehrere Wortmeldungen. Als Reaktion darauf, hat die Gemeindevertretung die Abfallgebührenordnung nochmals behandelt.
Die Pflichtabnahme für Haushalte mit über drei Personen wurde in der jüngst abgehaltenen 11. Sitzung der Gemeindevertretung auf 15 Stück Restmüllsäcke (60 Liter) verringert. Jene Haushalte, welche die vorgeschriebenen 20 Stück Restmüllsäcke schon im Gemeindeamt abgeholt haben, können fünf Stück Restmüllsäcke bis zum 30. Juni im Gemeindeamt zurück geben. Falls die Abfallgebührenrechung bereits beglichen sein sollte, werden diese Säcke gutgeschrieben (EUR 22,00). “Diejenigen Haushalte, die die Abfallgebührenrechnung bereits bezahlt haben, die Restmüllsäcke aber noch nicht abgeholt haben, erhalten automatisch den Betrag von EUR 22,00 (für die fünf Stück Restmüllsäcke) gutgeschrieben”, informiert Bgm. Martin Netzer.
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