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Pflegeskandal: NÖ Grüne wollen wissen wieso Verdächtige in Wien weiter arbeiten konnten

Die niederösterreichischen Grünen fordern Aufklärung um den Pflegeskandal.
Die niederösterreichischen Grünen fordern Aufklärung um den Pflegeskandal. ©APA (Sujet)
Die NÖ Grünen fordern Aufklärung in der Causa Pflegeheim in Kirchstetten im Bezirk St. Pölten-Land. Klubobfrau Helga Krismer soll eine Anfrage an die zuständige Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) gerichtet haben, in der sie u.a. fragt, warum die Verdächtigen nicht sofort vom Dienst suspendiert wurden, sondern in Wien weiter arbeiten konnten.

“Laut Gesetz können diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger ihre Berufsberechtigung nur haben, wenn sie u.a. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen (§§ 27, 40 GuKG). Wie kann es dann sein, dass die Verdächtigen in Wien weiterarbeiten durften?”, so Krismer. Es müsse alles unternommen werden, damit der Pflegeskandal in Kirchstetten aufgearbeitet werde.

Pflegeskandal-Verdächtige in Wien beschäftigt

Von Schwarz will Krismer u.a. wissen, was deren erste Schritte als Ressortverantwortliche nach Bekanntwerden des Falls Kirchstetten waren, und warum den verdächtigen Pflegekräften die Berufsberechtigung damals nicht entzogen bzw. bis zu einem allfälligen Gerichtsspruch ausgesetzt worden sei. Die Beschuldigten waren nach der Entlassung aus der Einrichtung in einem Wiener Pflegeheim tätig. Dazu lauten die Fragen, ob es eine Weisung an Abteilungen des Landes und NÖ Pflegeheime, diese Personen nicht einzustellen, sowie Informationen an die zuständigen Abteilungen und Pflegeheime anderer Bundesländer gegeben habe.

Das angebliche Quälen von Patienten in dem Pflegeheim in Kirchstetten war im Oktober vergangenen Jahres bekannt geworden. Seither läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Es gibt fünf Beschuldigte. Ermittelt wird laut Anklagebehörde nach Paragraf 92 StGB (Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen), aber auch nach Paragraf 205 (Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person). Zwei der Verdächtigen waren in der Folge in einem Wiener Pflegeheim tätig. Sie wurden vergangene Woche vorübergehend festgenommen. Ihre Enthaftung erfolgte gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein.

(APA/Red)

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