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Pflegegeld: Kosten für die Valorisierung ab 1. Jänner 2020 bei rund 54 Mio. Euro

Das Pflegegeld hat seit der Einführung 1993 rund 38 Prozent an Wert verloren.
Das Pflegegeld hat seit der Einführung 1993 rund 38 Prozent an Wert verloren. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ab 1. Jänner 2020 dürften die Kosten für die Valorisierung pro Jahr bei rund 54 Millionen Euro liegen.
Pflegegeld wird ab 2020 erhöht

Die Kosten für die Valorisierung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2020 dürfte pro Jahr bei rund 54 Mio. Euro liegen. Die Anhebung soll sich ja laut dem am Dienstag im Finanzausschuss einstimmig beschlossenen Antrag am Anpassungsfaktor für die Pensionen orientieren. Im Jahr 2019 hätte dies eine Anhebung um zwei Prozent bedeutet.

462.583 Personen bezogen im Mai Pflegegeld

Die APA-Berechnungen basieren auf den Mai-Daten der Pflegegeldbezieher. Laut den Daten des Sozialministeriums bezogen in diesem Monat insgesamt 462.583 Personen Pflegegeld. An die Pflegebedürftigen wurden in diesem Monat insgesamt 222,9 Mio. Euro ausgeschüttet. Hochgerechnet auf zwölf Monate bedeutet dies eine Summe von rund 2,68 Mrd. Euro.

Geht man von einer Steigerungsrate ähnlich dem Pensions-Anpassungsfaktor um zwei Prozent für das Jahr 2019 aus, dann bedeutet dies Mehrkosten von rund 53,5 Mio. Euro. Der Pensions-Anpassungsfaktor errechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im dem jeweiligen Jahr vorangegangenen Zeitraum August bis Juli.

Rund 38 Prozent Wertverlust seit Einführung 1993

Das Pflegegeld hat seit seiner Einführung 1993 bedeutend an Wert verloren. Um diesen Wertverlust auszugleichen, müsste die Geldleistung im Schnitt um 38 Prozent angehoben werden, geht aus Berechnungen des Welser Sozialrechtsexperte Martin Greifeneder hervor. Die bereits eingetretene Entwertung wird trotz der geplanten jährlichen Valorisierung ja fortgeschrieben, betonte er gegenüber der APA.

Seit ihrer Einführung wurde die Geldleistung nur fünf Mal erhöht, was die in diesem Zeitraum eingetretene Inflation bei Weitem nicht ausgleichen konnte. Um den Wertverlust komplett zu kompensieren, müsste das Pflegegeld (je nach Stufe) zwischen 35,3 und 39,9 Prozent angehoben werden, geht aus den aktuellen Daten des Experten und Richters am Landesgericht Wels hervor.

Erhöhung um 38,6 Prozent wären für Inflationsanpassung notwendig

Laut den Berechnungen, die in der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR/Manz-Verlag) zur Veröffentlichung anstehen, lag die monatliche Auszahlung des Pflegegeldes beispielsweise in der Stufe vier bei dessen Einführung bei 588,65 Euro. Inflationsangepasst hätte der Wert im April 2019 bei 938,90 Euro liegen müssen, rechnet der Experte vor. Tatsächlich werden in Stufe 4 aber nur 677,60 Euro ausgezahlt - eine Differenz von 27,8 Prozent. Um das Pflegegeld auf inflationsbereinigten Ursprungswert zu bringen, wäre eine Erhöhung um 38,6 Prozent notwendig.

Pflegestufen: Diese Erhöhungen wären notwendig

Ähnlich präsentiert sich die Lage in den anderen Pflegestufen: In Stufe 1 wäre eine Erhöhung um 39,7 Prozent nötig, in Stufe 2 um 39,9 Prozent, in Stufe 3 um 38,5 und in Stufe 5 um 35,6 Prozent. Um die Inflation in der Stufe 6 auszugleichen, müsste man die Geldleistung um 35,3 Prozent anheben, in Stufe sieben wäre eine Erhöhung um 37,3 Prozent notwendig.

Die Daten würden zeigen, dass der schon bisher eingetretene Wertverlust des Pflegegeldes "enorm" sei. Die im Finanzausschuss am Dienstag beschlossene und per 1. Jänner 2020 greifende jährliche Valorisierung des Pflegegeldes verhindere zwar das Fortschreiten des Wertverlustes, die bereits eingetretene Entwertung werde damit aber fortgeschrieben, so der Experte.

(APA/Red)

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