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Pflege trotz Vermögen? Land Salzburg erhebt schwere Vorwürfe gegen Ordensgemeinschaft

Goldenstein-Konflikt: Streit um Pflegekosten für drei Nonnen
Goldenstein-Konflikt: Streit um Pflegekosten für drei Nonnen ©APA
Im Streit um drei betagte Nonnen im ehemaligen Kloster Goldenstein geht das Land Salzburg juristisch in die Offensive: Es verlangt vom Augustinerstift Reichersberg rund 64.000 Euro an Sozialhilfe zurück.

Auslöser für die Rückforderung ist laut Land Salzburg der Verdacht, dass Pflegeleistungen beantragt wurden, obwohl ausreichende finanzielle Mittel vorhanden gewesen seien. Dies sei laut Sozialhilfegesetz nicht zulässig. Sozialhilfe steht nur Bedürftigen zu – fehlen eigenes Vermögen oder Einkünfte, darf die Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Das Schloss und Kloster Goldenstein bei Salzburg ©APA

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Ordensleitung wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Antrag sei rechtmäßig nach Paragraf 17 des Salzburger Sozialhilfegesetzes erfolgt.

Antrag unter bürgerlichen Namen

Um die Pflegekosten im Seniorenheim Schloss Kahlsperg in Oberalm zu decken, hatte der Orden Anträge im Namen der drei Nonnen gestellt – unter deren bürgerlichen Namen. Nach Bekanntwerden eines nicht übermittelten Übergabevertrags zwischen dem Kloster Goldenstein und dem Stift Reichersberg stoppte die Behörde die Zahlungen.

Laut Bezirkshauptfrau wurde der Vertrag, der auch finanzielle Regelungen enthält, der zuständigen Abteilung nicht vorgelegt.

Propst soll Vermögensverhältnisse klären

Aus Sicht des Landes hat sich durch die Übertragung des Klosters an das Augustinerstift die rechtliche Lage verändert. Propst Markus Grasl wurde zu einem klärenden Gespräch eingeladen.

Die Ordensgemeinschaft verweist auf das abgeschaffte Pflegeregressgesetz von 2018. Seitdem dürfen Rücklagen oder Vermögen bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr berücksichtigt werden.

Juristischer Streit geht weiter

Die Auseinandersetzung um das Kloster Goldenstein ist nicht neu. Bereits seit 2020 schrumpfte die Zahl der Schwestern mit ewigen Gelübden auf unter fünf, worauf der Vatikan dem Orden die Eigenständigkeit entzog.

2022 wurde Propst Grasl zum geistlichen Oberen bestellt. Kurz darauf übertrugen die verbliebenen drei Schwestern das Kloster zu gleichen Teilen an das Erzbistum Salzburg und das Stift Reichersberg. Ihnen wurde ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt – „solange gesundheitlich sowie geistlich vertretbar“.

Aufgrund gesundheitlicher Probleme wurden die Nonnen im Dezember 2023 in ein Pflegeheim übersiedelt. Im September 2025 kehrten sie zurück nach Goldenstein und besetzten das Gebäude mit Unterstützung von rund 200 Personen. Der Vorfall sorgte für internationale Medienaufmerksamkeit.

Anzeige gegen Propst eingebracht

Anfang Oktober 2025 brachten die drei Nonnen über ihren Anwalt erneut eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein. Darin fordern sie die Prüfung mehrerer Punkte, die sich gegen Propst Grasl richten.

(VOL.AT)

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