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Pensionistin in NÖ erschlagen: Erster Prozesstag

Am Landesgericht Korneuburg findet der Prozess zur in NÖ erschlagenen Pensionistin statt.
Am Landesgericht Korneuburg findet der Prozess zur in NÖ erschlagenen Pensionistin statt. ©APA
Eine 44-Jährige wird beschuldigt, im Jänner 2019 eine Pensionistin im niederösterreichischen Ebergassing im Bezirk Bruck an der Leitha erschlagen zu haben. Die Angeklagte soll nach der Bluttat einen Tresor mit 11.000 Euro erbeutet haben. Am ersten Prozesstag am Dienstag am Landesgericht Korneuburg beteuerte diese jedoch ihre Unschuld.
Pensionistin erschlagen: Prozess
44-Jährige wegen Mordes angeklagt

Die Getötete sei "wie eine Mutter für sie gewesen", erzählte die Beschuldigte, die früher einmal wegen Raubes mit Körperverletzung vor Gericht gestanden war, dem Schwurgericht (Vorsitzende: Richterin Xenia Krapfenbauer) teilweise unter Tränen. Sie habe die Pensionistin einen Tag nach ihrer Gefängnisentlassung vor zehn Jahren kennengelernt. "Sie hat die Mutterrolle übernommen", sagte die 44-Jährige, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht mit ihrer leiblichen Mutter verstand. Von den hohen Geldbeträgen in dem Safe habe sie nichts gewusst. Ihr sei nur bekannt gewesen, dass die 64-Jährige einmal pro Monat ihre Pension von der Bank hole.

NÖ: Pensionistin starb an Schädel-Hirn-Trauma

Die dreifache Mutter befand sich laut Staatsanwalt Peter Zimmermann seit Herbst 2018 in einer "äußerst prekären finanziellen Lage", sodass sie nur mehr ein paar Euro auf ihrem Konto hatte. Da sie mit ihrem Lebensgefährten eine Genossenschaftswohnung beziehen wollte und sie ihren Anteil in Höhe von 2.025 Euro dafür nicht mehr aufbringen konnte, soll sie den Erlagschein verfälscht und in Wahrheit nur die 25 Euro überwiesen haben. Dann war ihr Konto praktisch leer. Überziehungsmöglichkeit hatte die Frau keine mehr. Spätestens am 17. Jänner 2019 konnte sie laut Anklagebehörde keine Überweisungen tätigen, die Genossenschaft wollte jedoch ihren Anteil.

Fünf Tage später besuchte sie ihre Bekannte, die ihren Lebensgefährten seit Jugendzeiten kannte, in Ebergassing. Die 64-Jährige hatte des öfteren größere Geldbeträge daheim, was sie auch im Bekanntenkreis immer wieder einmal herumerzählte. Dieses Mal bewahrte sie 11.000 Euro in einem Möbeltresor auf, als die 44-Jährige aus der Nachbarschaft zu Besuch kam.

Im Zuge dessen kam es laut Anklagebehörde zu der brutalen Attacke. Die Beschuldigte soll die 64-Jährige mit einem wuchtigen Schlag gegen das rechte Brustbein zu Boden gestoßen haben. Mit einem Zimmermannshammer schlug sie immer wieder auf das Gesicht und den Kopf des liegenden Opfers ein. 20 Schläge erlitt die 64-Jährige, die letztendlich an einem Schädel-Hirn-Trauma starb. Danach nahm die 44-Jährige laut Staatsanwaltschaft den Möbeltresor mit den 11.000 Euro aus dem Schlafzimmer und flüchtete.

Widersprüchliche Aussagen der 44-Jährigen

Erst am 25. Jänner wurde die Pensionistin tot in ihrer Wohnung gefunden. Nach zahlreichen Befragungen in der Nachbarschaft und im Freundeskreis geriet zunächst ein Pfleger, dann aber bald die 44-Jährige in Verdacht, da sie plötzlich ihre Verantwortung änderte, als sie mit dem Ermittlungsstand der Polizei konfrontiert wurde. Sie leugnete laut Staatsanwaltschaft nämlich zunächst vor der Polizei, in der Wohnung der 64-Jährigen gewesen zu sein, räumte aber dann einen Besuch bei der Frau am 22. Jänner gegen 13.00 Uhr ein.

Schließlich wurde ihre laut Staatsanwalt "aussagekräftige" DNA-Spur mehrfach am Tatort entdeckt - darunter am Körper und Bademantel des Opfers sowie an einem Zigarettenstummel in der Toilette und an der Türschnalle der WC-Tür. Am 6. Februar wurde die Frau festgenommen. Der Tresor und die Tatwaffe wurden nie gefunden, sagte der Ankläger in seinem Eröffnungsplädoyer.

Anwalt Wolfgang Blaschitz, der gemeinsam mit Astrid Wagner die Verteidigung übernommen hat, meinte, seine Mandantin hätte zum Tatzeitpunkt ein Alibi und führte ausführlich den Tagesablauf der Angeklagten zur tatrelevanten Zeit aus. Sie war an dem Tag teilweise auch mit ihrer zweijährigen Tochter unterwegs. Dass Spuren der Beschuldigten in der Wohnung gefunden wurden, sei, so der Verteidiger, logisch. "Sie war in der Wohnung, aber nicht als Täterin, sondern als Freundin", meinte Blaschitz. Sie hätte ihr an dem Tag nachträglich zum Geburtstag gratuliert. Durch eine Umarmung seien die Spuren an den Körper des Opfers gekommen.

Wie kam es in Ebergassing zu der Bluttat?

Thematisiert wurde auch ein angeblicher neuer Freund der 64-Jährigen. Verwandte berichteten von einer Männerbekanntschaft. Die Pensionistin hatte zum Zeitpunkt des Todes einen Bademantel an.

Die finanzielle Notlage sei ebenfalls kein Motiv für die 44-Jährige gewesen, so Blaschitz. Für die Übernahme der Genossenschaftswohnung habe sie nämlich Ratenzahlungen vereinbart. Auch bei einem am Tag nach der Bluttat vereinbarten Termin bei der Genossenschaft habe sie noch einmal gesagt, dass sie das Geld derzeit nicht aufbringen könne und die Forderung monatlich abzahlen wolle. Davon wusste die Betreuerin von der Genossenschaft allerdings bei ihrer Zeugenaussage am Dienstag nichts.

Bei der ersten Einvernahme habe sie aus Furcht gelogen. "Ich hab' eine wahnsinnige Angst gehabt." Als sie vom Tod der 64-Jährigen hörte, habe sie zunächst an einen natürlichen Tod geglaubt. "Dem war nicht so", sagte die 44-Jährige. Als im Ort erzählt wurde, dass die Kriminalpolizei die Leute befragen will, "da hab' ich schon eine Panik gehabt wegen meiner Vorstrafe". Sie meinte zu ihrem Lebensgefährten: "Na, da bin ich eh gleich verdächtig." Die Polizisten hätten sie abgeholt und ihren Angaben zufolge gesagt: "Spiel keine Spielchen. Mit deiner Vorstrafe war's das."

Weitere Prozesstage folgen

Der Prozess wegen Mordes und Raubes wird am Donnerstag fortgesetzt. Am 22. Oktober soll ein Urteil gefällt werden. Der Angeklagten droht lebenslange Haft.

Die Beschuldigte war am 17. August 2009 am Landesgericht Korneuburg nach einem Überfall auf die Postfiliale in Klosterneuburg (Bezirk Tulln) unter anderem wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen sie etwas mehr als die Hälfte verbüßte. Der Staatsanwalt hat deshalb den Widerruf der im Juli 2015 gewährten bedingten Entlassung beantragt. "Sie ist sehr freundlich, auch hier, aber sie ist zu extremer Gewalt fähig", meinte der Ankläger. Bereits bei dem Raub damals habe sie auf ihr Opfer eingestochen, obwohl sie die Beute bereits hatte.

(APA/Red.)

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