AA

Peinlich: Rechtsmittelfrist bei AKW-Klage versäumt

Das umstrittene Kernkraftwerk Mühleberg in der Schweiz
Das umstrittene Kernkraftwerk Mühleberg in der Schweiz ©VOL.AT/Hartinger
Feldkirch - Verspäteter Rekurs des Anwalts des Landes gegen den Beschluss des Landesgerichts, für die AKW-Mühleberg-Klage unzuständig zu sein.
Was tun beim Atomunfall?
AKW Beznau: Schnellabschaltung

Ein peinlicher Fehler ist dem vom Land Vorarlberg bezahlten oberösterreichischen Rechtsanwalt Christian Hadeyer im Prozess gegen das angeblich gefährliche Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg unterlaufen. Der Klagsvertreter hat verspätet ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch eingelegt, das sich bei der Verhandlung am 18. September für unzuständig erklärt hatte. „Der Rekurs ist als verspätet zurückgewiesen worden“, bestätigte gestern Gerichtssprecher Reinhard Flatz einen dementsprechenden Beschluss von Richterin Marlene Ender.

Die Frist für den Rekurs von zwei Wochen sei nicht eingehalten worden, so Flatz. Die Kanzlei des Klagsvertreters ist offenbar fälschlicherweise von einer Frist von vier Wochen ausgegangen. Der Anwalt meint, es liege kein grobes Verschulden für das Versäumnis vor. Er hat nun beim Landesgericht Feldkirch einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens gestellt. Damit soll die Rekursfrist neu ausgelöst werden. Über den Antrag wird Richterin Ender nun entscheiden. Die Erfolgsaussichten für den Antrag dürften keine allzu großen sein.

Beachtliche Kosten

Damit droht der Klage ein frühzeitiges Scheitern bereits in der ersten Instanz. Womit beachtliche Kosten für den Steuerzahler verbunden wären, wie Kritiker anmerken. 25.000 Euro beträgt dem Vernehmen nach allein die dem Gericht zu bezahlende Pauschalgebühr für den Streitwert von 1,5 Millionen Euro. Dazu kommen angeblich 10.000 Euro an Prozesskosten für die beklagte Betreiberfirma des Schweizer Atomkraftwerks.

Kritiker der Klage sprechen von teurem politischem Aktionismus ohne Aussicht auf Erfolg. Zudem sei die Unterlassungsklage dilettantisch formuliert worden, kritisiert der Bregenzer Anwalt Ludwig Weh, der verwaltungsrechtlich erfolglos um das Mandat gekämpft hat. Seiner Meinung nach müsste völkerrechtlich gegen die Schweiz vorgegangen werden. Stattdessen habe der vom Land beauftragte Anwalt lediglich dafür gekämpft, dass „die ortsübliche Nutzung der Wohnungen“ der fünf Vorarlberger Kläger – Naturschützerin Hildegard Breiner aus Bregenz und die vier Landtagsklubobmänner Roland Frühstück (ÖVP, Bregenz), Dieter Egger (FPÖ, Hohenems), Johannes Rauch (Grüne, Rankweil), Michael Ritsch (SPÖ, Bregenz) – „nicht durch radio-aktive Immissionen aus dem Kernkraftwerk Mühleberg beeinträchtigt“ werden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Peinlich: Rechtsmittelfrist bei AKW-Klage versäumt