Festgenommene waren in Wien tätig
Die beiden am Mittwoch Festgenommenen seien im selben Wiener Pflegeheim beschäftigt gewesen, sagte Staatsanwalt Karl Wurzer zur APA. Sie hätten dabei – nach ihrer Entlassung in Kirchstetten im Oktober 2016 – wieder als Pfleger für alte, demente und pflegebedürftige Menschen gearbeitet. Deshalb habe Tatbegehungsgefahr bestanden.
Die Einvernahmen der – im Fall Kirchstetten – Tatverdächtigen waren am Mittwochnachmittag im Gang. Nach Prüfung der Verantwortung werde die Staatsanwaltschaft vermutlich am Donnerstag entscheiden, ob U-Haft beantragt wird, sagte Wurzer.
Sachverständiger beauftragt
Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten zu dem seit Oktober 2016 laufenden Ermittlungsverfahren gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims in Kirchstetten (NÖ) mitgeteilt, dass die Beschuldigten nicht geständig seien. Sie würden die ihnen vorgeworfenen Tathandlungen bestreiten und Verleumdung geltend machen.
Das Quintett stehe im Verdacht, im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit Heimbewohner gequält und vernachlässigt und strafbare Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen begangen zu haben, sagte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft. “Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen wurden und werden zahlreiche Personen als Zeugen vernommen.”
“Zur weiteren Abklärung der Tatvorwürfe wurde auch ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger damit beauftragt, die Heimbewohner zu begutachten und allfällige Gesundheitsschädigungen als Folgen der Taten festzustellen.” Die Ermittlungen hätten – auch nach Rücksprache mit dem Gutachter – bisher “keinerlei Hinweise auf vorsätzliche oder fahrlässige Tötungsdelikte zum Nachteil von Heimbewohnern” ergeben, teilte Bien mit.
Wien wünscht Gesetzesänderung
Die Wiener Sozialeinrichtungen beraten nach den Vorwürfen gegen ehemalige Pfleger in einem Heim in Niederösterreich, welche gesetzlichen Maßnahmen nötig wären, um von solchen Verdachtsfällen rasch zu erfahren bzw. um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern. Wie bekannt wurde, arbeiteten zwei der Beschuldigten nach ihrer Entlassung vor einem Jahr erneut in einem Pflegeheim – und zwar in Wien.
Der Chef des Fonds Soziales Wien (FSW) Peter Hacker sieht das Problem vor allem in der langen Verfahrensdauer. “Das Hauptproblem ist, dass es kein Urteil gibt”, kritisierte er am Mittwoch gegenüber der APA. Verfahren mit derart drastischen Vorwürfen dürften sich nicht ein Jahr lang ziehen. Grundsätzlich verlangen Pflegeeinrichtungen zwar bei der Einstellung einen Strafregisterauszug. In diesem Fall handle es sich jedoch um ein laufendes Verfahren, daher gebe es auch keinen Eintrag im Strafregister.
Nächste Woche Dienstag wird es im FSW ein Gespräch mit Vertretern aller Wiener Sozialeinrichtungen geben. “Wir werden beraten, mit welchen Wünschen wir an den Gesetzgeber treten werden”, sagte Hacker. Im Ärztegesetz gebe es in solchen Fällen ein Berufsverbot, darüber gelte es nachzudenken. Es müsse aber auch der Datenschutz bedacht werden, betonte er.
Die verdächtigen Personen wurden sofort freigestellt, als die betreffende Einrichtung von den Verdachtsfällen erfuhr. Allerdings wurde die Heimleitung erst durch die mediale Berichterstattung auf die Causa aufmerksam.
(APA/Red)
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