Weil er nach Ansicht des Gerichts vergangenen Dezember am Bahnhof Nenzing einen ihm unbekannten 50-Jährigen niedergestochen hat, ist ein 25 Jahre alter Mann am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der afghanische Flüchtling, der laut Gutachten an einer drogenbedingten Schizophrenie leidet, bestritt die Tat bis zuletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tatwaffe wurde nie gefunden
Bregenz. Am 7. Dezember gegen 5.45 Uhr wurde ein 50-jähriger Techniker in Nenzing von einem Unbekannten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, allerdings musste der Stich sehr heftig gewesen sein, weil sogar eine Rippe durchstochen wurde, der Bauchraum wurde eröffnet, die Niere angestochen.
Der 25-Jährige, für den die Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, bestritt die Tat bis zum Schluss. Seiner Aussage nach hat er zum Tatzeitpunkt im Bett gelegen und geschlafen.
Drogenbedingte Schizophrenie
Das Opfer, der einzige Zeuge, schilderte den Täter trotz Vermummung sehr detailliert. Der Angreifer hatte das Gesicht zwar mit einem Schal vermummt, doch einen derart gemusterten Schal fand man in der Wohnung des Verdächtigen, der in der Nähe des Bahnhofes wohnte. Stimme und Akzent kamen dem Zeugen sehr bekannt vor.
Zum Geisteszustand führte Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine drogenbedingte Schizophrenie an, bestätigte, dass der Patient immer wieder Stimmen hört, wenngleich sich der junge Mann selbst für völlig gesund hält. Haller führte aus, dass, sollte das Gericht von der Anlasstat ausgehen, der Patient dringend in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher müsse. Er habe keinerlei Einsehen über die Krankheit, und die Tat sei aus dem Nichts heraus geschehen, was immer ein schlechtes Zeichen sei. Der Mann wäre in Freiheit, völlig unbetreut, eine "tickende Zeitbombe", so Haller wörtlich.
In Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Betroffene der Angreifer war, und wies ihn wegen der absichtlich schweren Körperverletzung für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Der Betroffene kündigte an, er werde das Urteil bekämpfen.
(APA)
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