AA

"Part of the game" II - Sieben Monate bedingt für Scheuch

Scheuch wirkte gefasst
Scheuch wirkte gefasst ©APA
Der erste Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten und FPK-Obmann, Uwe Scheuch, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von Richterin Michaela Sanin bei der Neuauflage im "Part of the game"-Prozess zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden.
Hauptzeuge belastete Scheuch
Scheuch-Urteil aufgehoben
Der Weg des Uwe Scheuch
Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

Der FPK-Politiker war in dem Fall bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Es gilt als fix, dass das neuerliche Urteil von Strafverteidiger Dieter Böhmdorfer wieder bekämpft wird.

Geld für Staatsbürgerschaft

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Er soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

“Keine Stellungnahme” der FPÖ

Die FPÖ-Spitze will sich zum neuerlichen Richterspruch im Prozess gegen FPK-Obmann Uwe Scheuch in der “Part of the game”-Affäre vorerst nicht äußern. “Von uns gibt es keine Stellungnahme, da das Urteil nicht rechtskräftig ist”, sagte am Freitag ein Sprecher der Partei auf Anfrage der APA. Nach dem ersten Schuldspruch gegen Scheuch im August des vergangenen Jahres hatte es massive Angriffe der FPÖ auf die Justiz gegeben. Unter anderem war von einem “Skandalurteil” die Rede gewesen.  

Verteidiger kündigten volle Berufung an

Richterin Sanin hat den Schuldspruch für FPK-Chef Uwe Scheuch am Freitag am Landesgericht Klagenfurt als “zweifelsfrei ableitbar” bezeichnet. Er basiere auf dem hörbaren Inhalt des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs. Anders als im ersten Prozessdurchlauf machte Sanin für den Schuldspruch nicht die in Aussicht gestellte parteiliche Stellungnahme bei der Staatsbürgerschaft, sondern bei der möglichen Förderungsvergabe durch das Land verantwortlich.Das Strafmaß – sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro – erklärte die Richterin wie folgt: “Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum.” Scheuch wolle seine Meinung kundtun – das sei ein Amtsgeschäft – und im Konnex dazu habe der Angeklagte eine Spende für seine Partei das BZÖ gefordert.  

Vertrauen der  Bürger erschüttert

Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte. Eine unbedingte Geldstrafe gab es, weil durch so ein Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttere. Formal wirkten die mehrfache Überschreitung der Qualifizierung von 3.000 Euro erschwerend, Scheuchs Unbescholtenheit sowie die lange Verfahrensdauer mildernd.

Die Verteidigung, die ja einen Freispruch gefordert hatte, kündigte volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Fall wird somit wieder das Oberlandesgericht Graz beschäftigen. Scheuch, die Verteidiger und die anwesenden FPK-Politiker gaben keinen Kommentar ab. Die Korruptionsstaatsanwälte gaben keine Erklärung ab.

Rücktrittsaufforderungen von SPÖ und Grünen

Nach der neuerlichen nicht rechtskräftigen Verurteilung von FPK-Obmann Uwe Scheuch in der “Part of the game”-Prozess am Freitag fordern die politischen Mitbewerber erneut Konsequenzen. So forderten die SPÖ und die Grünen in Kärnten erneut den Rücktritt des Freiheitlichen. Das BZÖ meinte, Scheuch müsse selbst wissen, was zu tun sei, legte ihm aber per Aussendung den Rückzug nahe. Für den Kärntner SPÖ-Obmann Peter Kaiser hat Scheuch “ein Mindestmaß an politischem Anstand zu beweisen und seine Funktionen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zurückzulegen”. Der FPK-Chef solle sich am Kärntner ÖVP-Obmannes Josef Martinz orientieren, der seine Regierungsfunktion noch vor Bekanntwerden seiner Anklage ruhend gestellt hat. Kaiser forderte auch Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) auf, auf Scheuch einzuwirken.

Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas verlangte rasche Konsequenzen. “Wenn Scheuch auch nur einen Funken Anstand hat, muss er jetzt sofort seinen Hut nehmen und sich aus allen politischen Funktionen zurückziehen.”

Scheuch nur noch eine “große Belastung”

“Uwe Scheuch muss selbst wissen, was er zu tun hat. Dasselbe muss aber auch für Landeshauptmann Dörfler und für den Rest der FPK gelten”, meinte der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Sigisbert Dolinschek. “Ein einfaches Negieren dieses Urteilsspruches durch die FPK aber auch durch die FPÖ wäre jedenfalls “das völlig falsche Signal, denn die Menschen wollen nun ganz klare eindeutige Konsequenzen”. Scheuch sei nur noch “eine große Belastung” für das Land Kärnten. Aus diesem Grund täte dieser gut daran, sich aus der Politik zurückzuziehen.

Grünen-Landessprecher Frank Frey rief den FPK-Parteiobmann “zum endgültigen Rücktritt” auf: “Auch wenn das ausgesprochene Strafmaß keinen automatischen Amtsverlust nach sich zieht: Uwe Scheuch ist mit dem heutigen Tag ein zweifach in erster Instanz (nicht rechtskräftig) verurteilter Politiker.” Mit jedem weiteren Tag im Amt schädige er Kärnten mehr. “Diesmal gibt es für Scheuch kein Schlupfloch mehr, er muss seine Ämter unverzüglich zurücklegen. Damit würde er Kärnten zumindest einmal einen guten Dienst erweisen”, so Frey.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • "Part of the game" II - Sieben Monate bedingt für Scheuch