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Scheuch-Urteil vom OLG Graz aufgehoben

Scheuch war am 2. August vergangenen Jahres wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger verurteilt worden.
Scheuch war am 2. August vergangenen Jahres wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger verurteilt worden. ©dapd
Das Oberlandesgericht Graz hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.
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Der Richtersenat begründete diese Entscheidung damit, dass Richter Christian Liebhauser-Karl gegen das sogenannte “Überraschungsverbot” verstoßen habe. Damit sei Scheuch in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des OLG.

Scheuch war am 2. August vergangenen Jahres wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Grund für die Anklage war die sogenannte “Part of the game”-Affäre. Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet. Das Urteil hatte für heftige politische Auseinandersetzungen gesorgt.

Anderer Richter muss Prozess neu aufrollen

Der Senat 8 des Oberlandesgerichts (OLG) Graz hat in dem Urteil gegen Uwe Scheuch einen Verfahrensfehler nach dem sogenannten “Überraschungsverbot” festgestellt. Das Gericht hatte den Tatvorwurf gegen den Politiker erweitert, dies wurde dem Beschuldigten aber nicht “explizit und ausdrücklich” zur Kenntnis gebracht. Wie der Sprecher des OLG, Ulrich Leitner, am Donnerstag auf APA-Anfrage erklärte, habe Richter Christian Liebhauser-Karl “nicht verhandelt wie laut ständiger Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes nötig gewesen wäre”.

Die Entscheidung ist mit 13. April datiert, rechtskräftig wurde sie am Donnerstag, Scheuch wurde als erster darüber informiert. In der Aussendung des Oberlandesgerichts heißt es zur Aufhebung des Urteils wörtlich: “Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch hat DI Scheuch als Amtsträger die Parteispende (auch) für die parteilich befürwortende Stellungnahme eines Großprojekts im Kollegium der Kärntner Landesregierung, welches die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln zum Inhalt hat, gefordert. Während die Anklage die Forderung der Parteispende für eine im Rahmen der Amtsführung beabsichtigte parteiliche Befürwortung eines Antrages auf Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen russischen Staatsbürger releviert, erfolgte diese Handlung laut Urteil auch für die Vergabe von Fördermitteln.” Scheuch sei daher in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden, “weil für ihn keine Möglichkeit bestand, zu diesem neuerlichen Vorwurf (etwa zur Frage der Zuständigkeit) Stellung zu nehmen”.

Das Gericht ist zwar, so heißt es weiter, nicht daran gebunden, welchen Tatbestand die Staatsanwaltschaft anklagt, sondern kann den Beschuldigten auch “wegen anderer rechtlicher Aspekte verurteilen, wenn es zur Überzeugung kommt, dass diese verwirklicht wurden”. Damit ein faires Verfahren gewährleistet werde, dürfe das Gericht den Beschuldigten aber nicht mit seiner Rechtsansicht “überraschen”, sondern müsse die Beteiligten des Verfahrens über die geänderten rechtlichen Gesichtspunkte aufklären.

Überrascht über die Vorgangsweise des Richtersenats gab man sich am Landesgericht Klagenfurt. Gerichtssprecher Martin Reiter erklärte gegenüber der APA: “Es handelt sich um eine reine Formalentscheidung, die in der österreichischen Rechtssprechung einzigartig ist.” Kritisiert werde eine laut OLG unzureichende Rechtsbelehrung, die in der Strafprozessordnung gar nicht zwingend vorgesehen sei, meinte Reiter. Das OLG habe das Urteil inhaltlich nicht geprüft, betonte Leitner. Es sei ein Verfahrensfehler passiert, die Causa müsse daher “unter Weglassung dieses Fehlers neu verhandelt werden”.

Das weitere Procedere ist klar. Am Landesgericht muss jetzt ein anderer Richter, eine andere Richterin, gefunden werden. Danach ist ein Prozesstermin festzulegen, die Causa wird dann von Grund auf neu verhandelt. Das heißt, dass auch sämtliche Zeugen noch einmal geladen und einvernommen werden. Wann es soweit sein wird, steht vorerst in den Sternen.

(APA)

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