Der 24. Dezember fällt heuer auf einen Samstag. Das bedeutet, dass grundsätzlich in den Parkpickerlbezirken laut ÖAMTC keine Parkscheine ausgefüllt werden müssen. Ausgenommen sind Kurzparkzonen rund um Bahnhöfe und Spitäler, der Stadthallenbereich sowie die Anrainerparkplätze.
“Gratis” Parken am 24. Dezember: Ausnahme bei Anrainerparkplätzen
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden – also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Die ÖAMTC-Experten empfehlen deshalb, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.