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Paketzustellung zu Weihnachten: Fragen und Antworten

Tipps bei Problemen mit der Paketzustellung.
Tipps bei Problemen mit der Paketzustellung. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Die Weihnachtszeit rückt näher und die Online-Einkäufe mit Paketzustellung erreichen neue Höhen. Dies führt auch zu einer steigenden Anzahl von Anfragen und Beschwerden bei Verbraucherorganisationen.
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Wer ist verantwortlich, wenn das Paket beschädigt oder verloren ist? Dürfen Zusteller einfach ein Paket vor die Tür stellen? Muss nicht passende Ware im Originalzustand zurückgeschickt werden? Hier sind die Antworten des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Paketzustellung zu Weihnachten: Wer haftet für Transportschäden oder Verlust der Ware?

Die haftende Partei ist das Unternehmen, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde, sofern keine Vereinbarung mit einem anderen Transportunternehmen getroffen wurde. Wenn jedoch ein anderer Beförderer auf Wunsch des Verbrauchers gewählt wurde, können Schadenersatzansprüche bei Beschädigung oder Verlust des Pakets gegenüber dem gewählten Lieferdienst geltend gemacht werden.

Ist eine Paketzustellung auf die Terrasse oder vor die Tür erlaubt?

Es kommt häufig in der Praxis vor, ist aber eigentlich nicht erlaubt. Wenn das Paket jedoch verloren geht oder beschädigt wird, liegt die Verantwortung beim Versender. Bei der Zustellung per Post ist man auf der sicheren Seite, da diese immer an eine Abgabestelle liefern muss. Man sollte jedoch vorsichtig sein, wenn man eine Zustimmung zur Abstellung erteilt, da in diesem Fall das Risiko auf den Empfänger übergeht, wenn das Paket an der Abgabestelle hinterlegt wird.

Rückporto: Wer trägt die Kosten?

Kunden, die von ihrem Widerrufsrecht bei online bestellten Produkten Gebrauch machen, sind normalerweise verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Allerdings übernehmen viele Unternehmen diese Kosten für die Kunden. Falls die Unternehmen nicht explizit über die Kosteninformiert haben, müssen sie selbst dafür aufkommen. Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer Rücksendung aufgrund von Mängeln oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften der bestellten Ware im Rahmen der Gewährleistung: In diesem Fall muss der Händler die Rücksendekosten tragen.

Muss ich eine Ware "originalverpackt" zurückschicken?

Nein. Es ist erforderlich, dass die Ware in einem unbeschädigten Zustand beim Unternehmen zurückgesandt wird.

Paketzustellung zu Weihnachten: Wer kann bei Reklamationen helfen?

Falls es zu Schwierigkeiten mit einem Händler in einem EU-Land kommt, besteht die Möglichkeit, sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich zu wenden. Bei Problemen mit einem Zustelldienst steht die Postschlichtungsstelle bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Ansprechpartner zur Verfügung.

(APA/Red)

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