Pakete bestellt aber nicht gezahlt: Siebenfacher Vater verurteilt

Der Angeklagte tätigte die Bestellungen in fremdem Namen, wobei die Adressen, die er dabei angab, tatsächlich existierten. Der 39-Jährige beschränkte sich dabei großteils auf sein Grätzl in Meidling, weil er wusste, dass die von ihm vorgeschobenen Empfänger in den meisten Fällen untertags nicht zu Hause waren. Die Abholscheine, die der Zusteller notgedrungen hinterließ, besorgte sich der Angeklagte, indem er die Briefkästen aufbrach. Mit dem Abholschein marschierte er dann zur Post, legitimierte sich mit einem gefälschten Ausweis und ließ sich die Pakete aushändigen, in denen sich Bekleidung, elektronische Geräte, aber auch Autoreifen befanden.
Mit dieser Masche richtete der Mann einen Schaden von rund 13.600 Euro an. Zum Motiv befragt, bemerkte der von Verteidiger Philipp Winkler vertretene Familienvater: “Finanziell ist es mir sehr schlecht gegangen.” Er hatte keine Arbeit, war außerdem schwer zuckerkrank und sein Sehvermögen verschlechterte sich zusehends. “Er war praktisch blind”, gab sein Anwalt zu bedenken. Die Kosten seiner ärztlichen Behandlungen erschwindelte sich der 39-Jährige ebenfalls, indem er die E-Card eines anderen Mannes besorgte. Die Gebietskrankenkasse entstand so ein Schaden von rund 10.000 Euro.
Der Angeklagte wurden zu zwei Jahren Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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