Die Begnadigung bedeutet nämlich, dass der pädophile Polizist aus Niederösterreich nach wie vor seinen Dienst versieht – “In einem sehr spezifischen Arbeitsbereich unter sehr kompetenter Dienstaufsicht”, wie ein Sprecher des Innenministeriums betont.
Schuldspruch für pädophilen Polizisten in erster Instanz
Der Kriminalbeamte wurde in erster Instanz schuldig gesprochen, von April 2005 bis April 2008 Internetseiten mit kinderpornografischem Material besucht und sich von dort Bilder beschafft zu haben. 768 Fotos sollen es gewesen sein. Er wurde daraufhin zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt und von der Disziplinarkommission des Innenministerium entlassen. Der Beamte ging dagegen in Berufung, der Fall ging vor die Disziplinaroberkommission, die im Bundeskanzleramt beheimatet ist. Die entlastete den Mann und wandelte die Entlassung in eine finanzielle Strafe in Höhe von fünf Monatsgehältern um.
Berufung beim Verwaltungsgerichtshof
Gegen diese Begnadigung legte der Disziplinaranwalt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, die nun erfolgreich war. Die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt hätte bei einer Umwandlung der Entlassung in eine Geldstrafe im Verfahren eine mündliche Verhandlung durchführen müssen, dies tat sie aber nicht. Was laut VwGH ebenfalls gegen eine Begnadigung spreche, sei der lange Tatzeitraum – über drei Jahre.
Die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt muss nun neuerlich über diesen Fall verhandeln. Bis zu einem allfälligen Ergebnis versieht der pädophile Polizist noch seinen Dienst in Niederösterreich. (APA)
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