Das Paar wurde von einem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer) wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu jeweils zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Haftstrafe für illegalen Welpenhandel
Darüber hinaus wurden den beiden Angeklagten aus einer einschlägigen Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafen von 18 Monaten widerrufen, sodass sie – sollte das jetzige Urteil in Rechtskraft erwachsen – insgesamt vier Jahre abzusitzen hätten. Der Verteidiger meldete nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel an.
(apa/red)
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