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ÖVP möchte erst beschlossene Dienstrechtsnovelle wieder ändern lassen

Die ÖVP will die Dienstrechtsnovelle gleich wieder ändern lassen.
Die ÖVP will die Dienstrechtsnovelle gleich wieder ändern lassen. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die ÖVP bemüht sich, ihr gegebenes Versprechen einzuhalten und die erst im September vom Nationalrat verabschiedete Dienstrechtsnovelle erneut zu ändern.

Konkret geht es um eine Passage im Bundesgleichbehandlungsgesetz, wonach es nicht nur zu einer Diskriminierung von Frauen und Männern kommen kann, sondern auch andere Diskriminierungen - etwa von nicht-binären Personen - möglich sind. Diese soll gestrichen werden, sieht ein VP-Antrag vor, der nun eingebracht wurde.

Unterfertigt ist der Antrag unter anderem auch vom geschäftsführenden Klubchef August Wöginger. Er wurde dem Budgetausschuss zugewiesen, der ja bereits konstituiert wurde. Bei einer entsprechenden Mehrheit könnte er noch heuer beschlossen werden.

FPÖ hatte sich massiv über die Dienstrechtsnovelle alteriert

In der Begründung heißt es, es sei zu befürchten, dass durch die Aufnahme unbestimmter Gesetzesbegriffe in der Novelle die Vollziehbarkeit der entsprechenden Bestimmungen gefährdet sei: "Die Verwendung des Begriffs 'Geschlecht' ermöglicht einen - der Rechtsprechung entsprechenden - Interpretationsspielraum, weshalb die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe nicht angezeigt ist." Der Artikel, den die ÖVP streichen will, lautet: "Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle."

Vor allem die FPÖ hatte sich massiv über die Dienstrechtsnovelle alteriert und gemeint, mit dieser würden "die Frauen abgeschafft". Die ÖVP hatte sich umgehend distanziert und gemeint, den Passus im - vom Grünen Koalitionspartner vorgelegten - Gesetzestext zu spät gesehen zu haben. Dass man im Nationalrat und später im Bundesrat zugestimmt hatte, begründete die Volkspartei damit, dass sonst auch die anderen Inhalte der Novelle nicht beschlossen worden wären. Diese sind beispielsweise die Etablierung eines mittleren Managements an den Pflichtschulen und eine Verpflichtung für Führungskräfte im öffentlichen Dienst eine Management-Ausbildung zu absolvieren.

(APA/Red)

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