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ÖVP-Ethikrat fordert Partei-Ausschluss von Thomas Schmid

Sein Name ist derzeit in aller Munde: Thomas Schmid.
Sein Name ist derzeit in aller Munde: Thomas Schmid. ©Reuters
Der Ethikrat der ÖVP hat den Parteiausschluss des einstigen Finanz-Generalsekretärs und ÖBAG-Vorstandsvorsitzenden Thomas Schmid empfohlen.
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Grund dafür sei dessen Geständnis schwerer Straftaten, wie es in einer Erklärung am Donnerstag hieß. Schmid hatte vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch mehrere einstige und aktuelle Funktionsträger der ÖVP schwer belastet. Seine Parteimitgliedschaft ist derzeit ruhend gestellt.

Zu Schmids Aussagen vor den Ermittlern hielt der Ethikrat - er tagte zur Causa bereits am Mittwoch - fest: "Eine solche Vorgangsweise hat jetzt und in Zukunft für alle vergleichbaren Fälle erwiesenen schweren Fehlverhaltens zu gelten." Die Wortwahl in Schmids Chats sowie der darin offenbarte "mangelnde Respekt" seien "völlig unangemessen und abzulehnen" und widersprächen zudem dem Verhaltenskodex, heißt es in der Erklärung.

"Ohne Rücksicht"

Festgehalten wurde vom Ethikrat aber auch, dass es sich dabei um nicht öffentlich getätigte Äußerungen handelte, die ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht worden seien. "Vor allem wurden sie auch ohne Rücksicht auf sämtliche Begleitumstände und aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich."

Der ÖVP-Ethikrat nahm aber auch die erfolgte Entschuldigung Schmids zur Kenntnis und erwartet nun, "dass ein derartiger Umgangston künftig nicht nur unterlassen wird, sondern dass vielmehr ein respektvoller Umgangston auch in der privaten Kommunikation von Funktionsträger*innen gepflogen wird".

Unschuldsvermutung

Die von der WKStA untersuchten Sachverhalte, die auch mehrere aktive sowie ehemalige ÖVP-Politiker und -Politikerinnen betreffen, beurteilt der Ethikrat nicht, denn: "Diesbezüglich hat auch die Unschuldsvermutung zu gelten." Man werde aber die weitere Entwicklung "aufmerksam beobachten und begleiten". Aus den derzeit verfügbaren Informationen seien auch "keine neuen Sachverhalte hervorgegangen", hält der Ethikrat fest.

Genugtuung

"Mit Genugtuung" hat der Ethikrat außerdem die "klaren Aussagen" von Parteichef und Bundeskanzler Karl Nehammer zur Kenntnis genommen ("Die, die gefehlt haben, müssen dafür die Konsequenzen tragen."). Über strafrechtliche Verfehlungen werde die unabhängige Justiz zu entscheiden haben. "Der Ethikrat spricht die Hoffnung aus, dass hier so rasch wie möglich Klarheit geschaffen wird", heißt es in der Erklärung. Genausowenig wie es eine Generalabsolution geben könne, dürfe es aber einen Generalverdacht geben.

(APA)

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