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Ottakringer Landhaus in Wien abgerissen: Überprüfung auf Denkmalschutz verlief negativ

Bei der beliebten Wiener Gaststätte "Ottakringer Landhaus" bestand kein Anspruch auf Denkmalschutz.
Bei der beliebten Wiener Gaststätte "Ottakringer Landhaus" bestand kein Anspruch auf Denkmalschutz. ©VIENNA.at/Jennifer Schindl
Der Abriss der beliebten Wiener Gaststätte "Ottakringer Landhaus" kam für viele Anrainer überraschend. Wie VIENNA.at auf Anfrage erfahren hat, verlief die Überprüfung des Anspruchs auf Denkmalschutz negativ. Ein Mitarbeiter der Abteilung für Wien erläutert den Grund für das Ergebnis.
Bauordnung soll geändert werden
Überraschender Abriss
Abriss angekündigt

Obwohl der Abriss der Gaststätte erst für März 2018 angekündigt war, erfolgte dieser bereits am 3. Februar. Viele Anrainer spekulierten daraufhin, ob der Prozess beschleunigt wurde, um zu vermeiden, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird.

Kein Anspruch auf Denkmalschutz für das Ottakringer Landhaus: Der Grund

Wie ein Bericht – der VIENNA.at Ende Februar von der zuständigen Abteilung zugesendet wurde – zeigt, kam das Denkmalschutzamt bereits am 22. Jänner zu dem Ergebnis, dass das Objekt in der Albrechtskreithgasse 38 “nicht die in §1 Denkmalschutzgesetz festgehaltenen Kriterien erfüllt. Es wird daher kein Verfahren zur Stellung unter Denkmalschutz eingeleitet werden”, schreibt der Leiter der Abteilung für Wien, Friedrich Dahm.

Ein Anspruch auf Denkmalschutz gilt, wenn das Gebäude “von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung” ist. Auf Nachfrage erklärt Michael Rainer, Mitarbeiter der Denkmalschutzabteilung für Wien, dass das alte Fuhrwerkerhaus, das als “Ottakringer Landhaus” bekannt war, im Laufe der Zeit stark verändert wurde. Zahlreiche Umbaumaßnahmen wurden planlich dokumentiert und zeigten sich der zuständigen Prüferin Inge Podbrecky auch beim Lokalaugenschein. “Im Hofbereich sind Bauten dazugekommen, anderorts wurden welche abgebrochen – dadurch wurde ein romantisches Bild geschaffen, doch der authentische, schützenswerte Zustand war damit nicht mehr gegeben”, so Rainer.

(Red.)

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