Die Medienbehörde bestätigte auf APA-Anfrage, dass ein am Donnerstag zugestellter Bescheid insgesamt 39 Facebook-Auftritte beanstandet. Der ORF will “mit Sicherheit Berufung” dagegen einlegen und sich “mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um den direkten Zugang zum Publikum bemühen”, hieß es. Laut Paragraf 4f im ORF-Gesetz ist dem ORF die Bereitstellung von “soziale Netzwerken sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen” verboten, es sei denn, sie finden im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung statt. In dem Verfahren ging es ausschließlich um die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders, andere soziale Netzwerke wurden nicht untersucht, sagte Medienbehörden-Sprecher Andreas Kunigk zur APA. Besonders hart könnte die Entscheidung zum Beispiel die Facebook-Community von Hitradio Ö3 treffen. Ö3 hat derzeit mehr als 262.400 “gefällt mir”-Klicks. Der ORF hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Bescheid der Medienbehörde Berufung einzulegen – die Angelegenheit geht dann vor den Bundeskommunikationssenat.
Wrabetz fordert “Absicherung der Rahmenbedingungen”
Dass der ORF im Bereich der sozialen Netzwerke unbedingt präsent sein müsse, hatte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in jüngster Vergangenheit mehrfach betont. Im Zusammenhang mit dem “großen Interesse der Öffentlichkeit am ORF”, das sich bei der Causa Pelinka gezeigt und vor allem über soziale Netzwerke artikuliert hatte, meinte Wrabetz, er hoffe auf die Hilfe der Zivilgesellschaft, sollte die Medienbehörde den ORF im Bereich der Social-Media beschränken wollen. Im Sinne “der langfristigen Absicherung der Rahmenbedingungen” hatte Wrabetz “die Möglichkeit der Interaktion des ORF mit sozialen Netzwerken” gefordert.
ORF-Protest kommt prompt über Twitter
Der Bescheid der Medienbehörde, der dem ORF seine Facebook-Auftritte verbietet, hat am Donnerstag umgehend auf Twitter die Wogen hochgehen lassen. Selbst ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz griff nach längerer Twitter-Abstinenz einmal wieder in die Tastatur und twitterte: “Wir werden KommAustria Bescheid nicht akzeptieren. Wir lassen uns von der Zukunft nicht abschneiden!” und Thomas Prantner, der im ORF für “Online und Neue Medien” verantwortlich ist, schrieb: “Das Facebook-Verbot ist so, als ob sie uns Farbfernsehen verbieten würden.”
Für Twitter-“Guru” Armin Wolf zeigt der Bescheid, “wie weltfremd die Bestimmungen zu Social Networks im ORF-Gesetz sind”, sie würden dem ORF “quasi den Zugang zu Jungen” verbieten. Und Redakteurssprecher Fritz Wendl meinte gegenüber der APA, eine Berufung gegen den Bescheid sei “etwas Selbstverständliches”. Weit wichtiger wären allerdings “klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen”, ORF-Gesetzeinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten seien mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbar und müssten beseitigt werden.
(APA)
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