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ORF sichert sich Bundesliga-Rechte

Der ORF bleibt am Ball: Die österreichische Fußball-Bundesliga wird auch in den nächsten drei Jahren auf ORF 1 zu sehen sein. Dafür bezahlte der Sender kolportierte 8,5 Millionen Euro.

In dem Rechtepaket enthalten sind, wie bisher, ein Live -Spiel der Bundesliga am Sonntag und anschließende Zusammenfassungen aller Partien. Am Samstag gibt es die Highlights der Spiele der Ersten Liga.

Bundesliga und ORF begrüßten den Deal. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hält seinen Sender für den „idealen Free-TV-Partner für den heimischen Fußball“. „Ich bin froh, dass in den drei kommenden Jahren, insbesondere im Jahr vor der EURO 2008, allen Fans in Österreich Fußball wieder in umfassender Form und in gewohnter ORF -Qualität geboten werden kann“, sagte Wrabetz.

Der frühere Sportchef und jetzige Informationsdirektor Elmar Oberhauser freute sich, dass „all jene, die uns vor drei Jahren – als wir im Sinne der dem ORF anvertrauten Gebührengelder die Preistreiberei um die Bundesliga-Rechte nicht mitgemacht haben – vorwarfen, den Bundesliga-Fußball endgültig verloren zu haben, eindeutig widerlegt“ würden. Die Bundesliga begrüßte ihrerseits den ORF als „verlässlichen Partner“. Die Lösung sei für beide Seiten zufrieden stellend, betonte Bundesliga-Präsident Martin Pucher.

Über die Vergabe der Pay-TV-Rechte und der anderen ausgeschriebenen Pakete wird derzeit noch verhandelt. Premiere- Vorstand Carsten Schmidt stößt sich noch am Preis. Er hatte zuletzt zu denken gegeben, dass es Premiere Österreich in den vergangenen Jahren trotz Bundesliga-Rechten und 160.000 neuen Abonnenten nicht in die Gewinnzone geschafft habe. Er wolle mit dem Pay-TV-Sender schwarze Zahlen schreiben und dazu gehöre auch eine vernünftige Politik beim Rechte-Kauf, so Schmidt zum „Kurier“.

ATV bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA, dass man sich um keines der Bundesliga-Pakete bemüht habe. Der Privatsender, der die Bundesliga-Rechte im Vorjahr an den ORF abgetreten hatte, will sich in den kommenden Saisonen auf die vom Verfassungsgerichtshof definierten Kurzberichterstattungsmöglichkeiten beschränken.

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