ORF muss Gerald Grosz Entschädigung zahlen

Laut dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) wurde in einem Interview mit dem Blogger fälschlicherweise der Eindruck einer gerichtlichen Verurteilung vermittelt, was ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen aus dem Jahr 2023 bestätigte. Grosz wurde eine Entschädigung zugesprochen, und der ORF ist verpflichtet, das Urteil zu publizieren. Vom Landesgericht wurden ihm 5.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Gerald Grosz klagte ORF nach Interview
Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde. Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet". In einer Reaktion auf das Urteil teilte Grosz mit, seinem Anwalt den Auftrag, auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF und Schnabl prüfen zu lassen, erteilt habe. Der ORF gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.