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Opferanwalt Mennel nimmt Stellung zu Berchtold-Anklage

Feldkirch - In einer aktuellen Aussendung hat sich nun auch der Anwalt des vermeintlichen Vergewaltigungs-Opfers von Bürgermeister Wilfried Berchtold, Mag. Martin Mennel, zu Wort gemeldet.
Aussendung von RA Dr. Karl Rümmele

Wie den Medien zu entnehmen sei, gab RA Dr. Karl Rümmele als Verteidiger des Mag. Wilfried Berchtold eine Presseerklärung ab mit folgenden wesentlichen Aussagen:

– Berchtold sei tief davon überzeugt, dass die Anklageerhebung zu Unrecht erfolgte. ·

– Er sei unschuldig und werde nun alles daran setzen, im Hauptverfahren die Unwahrheit der Anschuldigungen zu beweisen. ·

– Berchtold hoffe auf ein rasches und faires Verfahren und ersuche darum, öffentlich fair und angemessen behandelt zu werden.

Als Vertreter des Opfers habe sich Mennel bisher in Zurückhaltung geübt und alles unternommen, dass von den zuständigen Stellen der Strafvorwurf sachlich geprüft werden kann ohne politische Implikationen. Diese Rücksichtnahme habe ihren Niederschlag darin gefunden, dass die Anzeige erst nach der Bürgermeisterwahl eingebracht wurde und keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden.

Nachdem nunmehr der Verteidiger des Angeklagten Mag. Wilfried Berchtold mit einer Presseaussendung an die Öffentlichkeit getreten sei, werde nun mitgeteilt, dass erstens bei Kenntnis des Aktes die Anklageerhebung wenig überraschend sei.

Wenn Mag Berchtold zweitens davon überzeugt sei, dass die Anklageerhebung zu Unrecht erfolgte, so steht es ihm frei, gegen diese Anklageschrift Einspruch zu erheben. Es werde dann vom Oberlandesgericht überprüft, ob die Anklage zu Recht erhoben wurde oder nicht.

Drittens sei es Mag. Berchtold zuzugestehen, dass er auf seine Unschuld poche. Wenn er aber öffentlich mitteile, er werde im Hauptverfahren alles daran setzen, dass die Unwahrheit der Anschuldigungen hervorkomme, so behaupte er damit nichts Anderes, als dass er verleumdet werde. Gem § 164 StPO stehe jedem Beschuldigten die Möglichkeit offen, vor Gericht straflos die Unwahrheit zu sagen. Im Rahmen dieser seiner Verteidigungsrechte dürfe er auch belastende Aussagen als unrichtig bezeichnen. Dies gebe ihm aber nicht den Freibrief für derartige öffentliche Erklärungen, diese seien von seinem Verteidigungsrecht nicht gedeckt.

Es sei völlig unverständlich, warum er öffentlich derartiges behaupte, jedoch bisher trotz der verstrichenen Zeit keine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht habe. Mennels Mandantin erwäge daher angemessene medien- und strafrechtliche Schritte.

Zum Vierten seien in der Vergangenheit von gewissen ÖVP-Kreisen gezielt falsche, rufschädigende und teilweise verleumderische Gerüchte in die Welt gesetzt worden. Diese „Funktionäre“ würden nicht begreifen, dass die Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Gerichte – offenbar entgegen den politischen Gebräuchen – sich von derartigen Gerüchten nicht beeindrucken ließen. Jedenfalls werde dadurch ein faires Verfahren nicht gefördert.

Möglicherweise wäre die Überlegung angebracht, was dies für seine Mandantin bedeute. Ob für sie die Situation erträglich sei, scheine Bürgermeister Berchtold nicht zu berühren. 

Er wünsche aber Herrn Mag. Berchtold ebenfalls ein rasches und faires Verfahren und werde seinen Teil dazu beitragen. Er möge aber überlegen, ob es ihm wirklich zum Vorteil gereiche, wenn er seine Verteidigung öffentlich führe. Wenn, dann möge er die Öffentlichkeit aber auch fair – im Sinne von objektiv – von allen Fakten informieren, sagt RA Mennel abschließend.

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