OÖ: Beschwerde nach Bombendrohung stattgegeben

Der Mann sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldhaft gewesen.
Vorsatz notwendig
Für eine Kostenersatzpflicht sei jedoch ein Vorsatz Voraussetzung. "Wegen Geisteskrankheit oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung" könne der Mann laut Strafrecht nicht vorsätzlich gehandelt haben, heißt es. Auch ein Strafverfahren der Schweizer Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung gegen den Mann sei mittlerweile eingestellt worden, so die "Kronen Zeitung". Ärztliche Gutachten hätten ergeben, dass der Verdächtige an paranoider Schizophrenie leide und sich zum Tatzeitpunkt in einer psychotischen Phase befand.
Der Schweizer hatte sich damals telefonisch bei der Linzer Polizei gemeldet und angekündigt, dass "in fünf Minuten" etwas explodiere. Die Polizei reagierte sofort und begann umgehend mit der Räumung des Komplexes. In dem Gebäude sind sowohl das Linzer Stadtpolizeikommando, Abteilungen des Landeskriminalamtes als auch das Einsatzkommando Cobra untergebracht.
Rechnung über 4.420 Euro
Nachdem die Frist abgelaufen war und Spürhunde das Gebäude ohne Bombenfund durchsuchten, konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zurück in ihre Büros. Der amtsbekannte Schweizer konnte rasch als Anrufer ausgeforscht werden und bekam im Oktober des Vorjahres eine Rechnung über die Einsatzkosten in der Höhe von 4.420 Euro. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein.
Beim Bombendroher handelt es sich übrigens nicht um jenen Schweizer, der in der Vergangenheit Drohmails gegen ein Einkaufszentrum in Salzburg, den Bahnhof Wels, eine Schule in Linz sowie eine in Graz verfasst haben soll. Hier hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen im Frühjahr das Verfahren übernommen. Gegen eine weitere Tätergruppe, die aus Deutschland operiert, laufen noch in Linz Ermittlungen.
(APA/Red)
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