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OÖ: Weichenstellung für rasche Hilfe

In Oberösterreich wird ab sofort die Weichenstellung für die rasche und effiziente Hilfe für die Hochwasseropfer erfolgen. Dies kündigte LH Josef Pühringer (V) an.

Vor allem werden jetzt einheitliche Kriterien für die Entschädigungssätze aus dem Katastrophenfonds festgelegt. Generell werden 30 bis 50 Prozent jenes Schadens ersetzt, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist. Die Höhe des Schadens im Einzelfall sowie die finanzielle, soziale und familiäre Situation der Hochwasseropfer werden ausschlaggebend sein. Bei „existenzieller Bedrohung“ können die Hilfen aus dem Katastrophenfonds auch mehr als 50 Prozent des von der Versicherung nicht gedeckten Schadens betragen. Pühringer: „Um möglichst rasch helfen zu können, wird die Akkontierungsleistung aus dem Katastrophenfonds auf 20 Prozent des voraussichtlichen Schadens angehoben“.

Die Spendengelder sollen schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden, wo besonders gravierende Verhältnisse vorliegen, also für Fälle von Hochwasseropfern in sehr schwieriger finanzieller, familiärer oder sozialer Situation.

Auch vom Hochwasser betroffene Betriebe können Mittel aus dem Katastrophenfonds erhalten. Darüber hinaus werde es, so Pühringer, eine Bund-Länder-Aktion mit verbilligten Krediten für drei Jahre geben, zusätzlich werde das Land Oberösterreich im Bedarfsfall eine weitere Darlehensaktion durchführen. Den Betrieben zu Gute kommen werde auch ein Paket von Steuererleichterungen.

Pühringer begrüßte bei der Pressekonferenz die Verschiebung der Steuerreform als „Solidarmaßnahme der Bevölkerung mit den Geschädigten“. Die Verschiebung der Steuerreform um ein Jahr sei ein „Solidaritätsopfer aller Österreicher im zumutbaren Ausmaß“, so Pühringer.

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