Die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde KommAustria hatte "eine schwerwiegende Verletzung" des Audiovisuellen Mediendienstegesetzes festgestellt. Dem österreichischen Onlinesender Auf1, der sich auf seiner Website als "Alternatives Unabhängiges Fernsehen" bezeichnet, droht nun eine Strafe von bis zu 40.000 Euro, weil er ohne Lizenz bei dem oberösterreichischen Privatsender RTV Sendungen ausstrahlte.
Onlinesender Auf1 sendete ohne Zulassung
Gründer und Chefredakteur von Auf1 ist Stefan Magnet, der sich einst im mittlerweile aufgelösten rechtsextremen "Bund freier Jugend" (BfJ) betätigte und Ende 2020 das Buch "Nach Corona: Warum die Globalisten scheitern werden und die Menschheit erwacht" veröffentlichte. Im Jahr 2021 startete er den Onlinesender, der immer wieder durch die Verbreitung von Verschwörungstheorien - etwa in Bezug auf die Coronapandemie oder den Klimawandel - auffällt.
Auf1 hatte von März bis November 2022 täglich auf RTV eine Nachrichtensendung ausgestrahlt, die KommAustria startete nach dem Verdacht, dass Auf1 ohne Zulassung sendet, ihre Prüfung im Herbst 2022. Wie die Faktencheck-Redaktion von "Correctiv" berichtet, liegt der Bescheid seit heute vor. Die Behörde sei nun zuständig dafür, ein Strafverfahren einzuleiten.
Mediengesetz schreibt Fernsehsendern eine Lizenz vor
Fernsehsender brauchen laut dem österreichischen Audiovisuelle Mediendienstegesetz eine Lizenz. Eine solche habe Auf1 nicht, um Inhalte auf RTV zu senden. Auch zahlte Auf1 dafür, dass RTV seine Inhalte verbreitete. Der Verein Auf1 kann gegen den Bescheid vier Wochen lang Beschwerde einlegen.
(APA/Red)
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