OGH-Entscheidung nach AK-Klage gegen Baukosten-Klausel

Die Prokop Immobilienverwaltung und die Belmar Privatstiftung verwendeten den Baukostenindex für den Wohn- und Siedlungsbau für die jährliche Anpassung der Mietpreise, was zu Erhöhungen von bis zu 209 Euro pro Monat für die Mieter führte. Der Oberste Gerichtshof stimmte der Arbeiterkammer zu, die Klage gegen die "Wertsicherungsklausel" und andere Bedingungen eingereicht hat.
OGH-Entscheidung: Mieten dürfen nicht mit dem Baukostenindex steigen
Bereits im Erstverfahren wurden 37 der in den Mietverträgen enthaltene Klauseln von der Arbeiterkammer (AK) beanstandet. Bis auf eine Klausel hat das Gericht zugestimmt. Das Berufungsgericht verbot auch diese Klausel und der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der von den Beklagten eingebrachten Revision am 10. Oktober nicht statt. Die Baukosten-Klausel sei sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig. Die Vermieter sollten daher die zu viel bezahlte Miete zurückerstatten und die Mietvorschreibungen anpassen, forderte die AK am Mittwoch in einer Aussendung. Andernfalls plane die Arbeiterkammer Musterprozesse zur Rückzahlung.
AK plant Musterprozess nach OGH-Entscheidung
Weiters werde sie mit Unterlassungsexekutionen gegen weitere unzulässige Mietvorschreibungen vorgehen. Aber auch die Betriebskosten-Klausel der Beklagten wurde vom OGH als unklar formuliert und daher als rechtswidrig erklärt. Auch hier plant die AK einen Musterprozess gegen Prokop/Belmar zur Rückforderung überhöhter Betriebskosten, sollten diese nicht rückerstattet werden.
(APA/Red)
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