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ÖVP und FPÖ schießen gegen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Schwarz-Blau wettert gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Schwarz-Blau wettert gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. ©APA/AFP/SEBASTIEN BOZON
Nach der Verlängerung des vorläufigen Stopps der Abschiebung eines Mannes nach Syrien durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wettert die FPÖ gegen die ÖVP und beide Parteien gegen das Gericht.
EGMR verlängerte vorläufigen Abschiebestopp für Syrer

Während die FPÖ Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine "Asyl-PR-Show" vorwirft, mit der er gescheitert sei, verteidigt ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti den Minister. In ihrer Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zeigen sich Schwarz und Blau geeint.

FPÖ und ÖVP greifen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

"Der EGMR mutiert zur Schutzmacht für ausländische Straftäter, während die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung mit Füßen getreten wird", meinte etwa Schnedlitz. Seit vielen Jahre warne man "vor dieser absurden EGMR-Rechtsprechung, die das Recht auf Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung faktisch negiert und etwa die Rechte von straffälligen illegalen Einwanderern, die das Asylrecht missbrauchen, an oberste Stelle rückt". Er kritisierte, dass "sich eine Regierung und ein Innenminister dem so einfach unterwirft" - dies sei "ein Akt der Hilflosigkeit und des fahrlässigen Desinteresses, die Interessen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen".

Marchetti wiederum nannte die EGMR-Entscheidung "ein weiteres Indiz dafür, dass der Gerichtshof mittlerweile meilenweit von den Asylrealitäten in den Mitgliedsstaaten entfernt ist". Und: "Abschiebungen von Straftätern werden passieren - ganz gleich, ob der EGMR doch noch zur Vernunft kommt oder ob wir dafür den Weg einer authentischen Interpretation der EMRK beschreiten müssen". Damit würde dem Gerichtshof vorgegeben, wie bestimmte Artikel der Menschenrechtskonvention (EMRK) auszulegen sind - das erfordert allerdings die Übereinstimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Konvention sei "kein Instrument, das von den Unterzeichnerstaaten zur Dauerversorgung von schweren Straftätern aus aller Welt erdacht wurde", meinte Marchetti. "Die EMRK wurde vielmehr für vulnerable Menschen geschaffen, die tatsächlich Hilfe brauchen."

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte will Informationen von Österreich

Im konkreten Fall geht es um die Abschiebung eines wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raub und Urkundenunterdrückung verurteilten Syrers, der mehrfach untergetaucht ist und dessen Eltern und Geschwister in seinem Heimatland leben. Er selbst ist nach eigenen Angaben 2022 ausschließlich wegen des Kriegs aus Syrien geflohen und hat dort Angst um sein Leben. Der EGMR verlangt von Österreich weitere Informationen zu dem Fall - unter anderem weil ein vor kurzem nach Syrien abgeschobener Mann nicht mehr erreicht werden konnte. Der vorläufige Abschiebestopp gilt bis mindestens 25. September.

(APA/Red)

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