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ÖVP-Sachslehner verteidigt Förderungen für Seniorenbund

Die ÖVP verteidigt weiter die NPO-Förderungen für den Seniorenbund
Die ÖVP verteidigt weiter die NPO-Förderungen für den Seniorenbund ©APA/ROLAND SCHLAGER
ÖVP-Generalsekrätrin Laura Sachslehner hat die Corona-Förderungen für den Seniorenbund verteidigt. Die an dem Seniorenbund assoziierte Vereine geflossenen Gelder seien "nicht für Parteiarbeit" verwendet worden.

Die Corona-Hilfen aus dem "Non Profit Organisationen-Unterstützungsfonds" in Millionenhöhe, die in fünf Bundesländern an mit dem Seniorenbund assoziierte Vereine flossen, sind laut ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner "nicht für Parteiarbeit" verwendet worden.

Förderungen wurde von Seniorenbund für Vereinstätigkeit verwendet

Die Vereine existierten parallel zu den Bündestrukturen, wiederholte Sachslehner am Samstag gegenüber "Ö1" die bisherige Argumentation. Die Vereine seien "klar abgetrennt" und hätten eine getrennte Buchhaltung und "unterschiedliche Tätigkeiten". Teils gebe es zwar "personelle Überschneidungen", räumte die Generalsekretärin ein. Aber die eigenständigen Vereine hätten nichts mit der Volkspartei zu tun. Die Gelder seien in "keiner Art und Weise" für Parteiarbeit verwendet worden. Ihren Informationen zufolge seien sie lediglich für die Vereinstätigkeit eingesetzt worden.

Der Obmann des oberösterreichischen Seniorenbundes, Josef Pühringer, hatte hingegen davon gesprochen, dass die Gelder auch in Gehälter geflossen seien. Dem widersprach jedoch dessen Landesgeschäftsführer Franz Ebner: "Es sind keine Personalkosten damit bedeckt worden." Eine Ausnahme bildete eine Mitarbeiterin mit Behinderung. Neben dem oberösterreichischen Seniorenbund flossen Gelder auch in Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Wien an mit dem Seniorenbund verbundene Vereine.

Ressort von Kogler prüft Vergabe der Förderungen

Das zuständige Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüft mittlerweile die Vergabe der Fördermittel. Die NEOS kündigten eine Anzeige gegen den Seniorenbund in Oberösterreich und Tirol an. Die Förderungen aus dem NPO-Fonds dürfen laut Gesetz nur für Miete und Pacht oder Betriebskosten und dergleichen verwendet werden, nicht aber für Personalkosten.

(APA/Red)

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