Ein entsprechender Beschluss wurde mit einer Änderung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes Donnerstagabend im Nationalrat gefällt. Konkret wird die sogenannte Erneuerbaren-Förderpauschale für 2022 ausgesetzt. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 auf null gesetzt
Ökostrom-Abgabe wird ausgesetzt
In einer weiteren Vorlage wird klargestellt, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Energieversorger dem Kunden ein Kündigungsrecht zukommt. Die Kündigung darf für den Kunden mit keinen Kosten verbunden sein und kann ungeachtet allfällig anderslautender vertraglicher Vereinbarungen vom Kunden erklärt werden.
Entgelterhöhungen bei unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum maßgebenden Umstand für die Entgelterhöhung erfolgen. Bei Wegfall oder Änderungen sind gemäß Symmetriegebot der maßgebenden Umstände entsprechende Entgeltsenkungen vorzunehmen.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.