ÖGB warnt vor schlechten Arbeitsbedingungen: Praktikum und Ferienjob keine Billigarbeitsplätze
    Wurde der Urlaub, wie beim Ferienjob üblich, nicht konsumiert, muss auch dieser finanziell abgegolten werden. Arbeitsrechtliche Verstöße könnten auch nach Ende des Praktikums oder Ferienjobs eingeklagt werden, betonte heute Gewerkschafts-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko in einer Aussendung. Er erinnert daran, dass Jugendliche in der Regel nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten dürfen. "Überstunden sind grundsätzlich verboten", erklärt der Experte. Ab 4,5 Stunden Arbeit stehe Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.
Trinko erinnert daran, dass freiwillige Praktika, die viele Studierende in der Hoffnung auf bessere Jobchancen absolvieren, in den meisten Fällen normale Arbeitsverhältnisse sind und dementsprechend auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden müssten.
(APA/Red.)
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