Bregenz. Auch während der aktuellen Covid-19-Pandemie wird der ÖPNV daher in reduzierter Form aufrechterhalten, aber nicht für die Freizeitgestaltung der Menschen.
Laut einer Verordnung des Gesundheitsministeriums dürfen „Massenbeförderungsmittel“ nur für Fahrten vom und zum Arbeitsplatz, zur Erledigung von Grundbedürfnissen wie z. B. dem Einkauf von Lebensmitteln udgl., für die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder zwecks Abwendung einer unmittelbaren Gefahr benutzt werden. Das gilt selbstverständlich auch für sämtliche Fahrzeuge der Bregenzer Stadtbusflotte oder alle Landbusse.
Natürlich ist es erlaubt, die eigenen vier Wände für Spaziergänge alleine oder mit im selben Haushalt Wohnenden zu verlassen. Spaziergänger/-innen dürfen öffentliche Busse aber nicht dazu verwenden, um anderswo als an ihrem eigentlichen Wohnsitz ins Freie zu kommen. Zwecks Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ist es unbedingt notwendig, dass öffentliche Verkehrsmittel nur in den beschriebenen Fällen betreten werden. Einen Spaziergang an der frischen Luft kann man auch von der eigenen Haustüre aus starten.
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