Öffentliche Verhandlung zur Anfechtung der BP-Wahl dauert doch länger

Nach heutigem Stand der Dinge werden die Zeugenbefragung am Mittwoch bis zu Mittag dauern; wie lange man am Donnerstag braucht, ist noch offen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth der APA am Donnerstag. Befragt werden Mitglieder von Bezirkswahlbehörden. Die FPÖ hat in ihrer Anfechtung angeführt, dass Wahlkarten am Montag nach der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zu früh (also vor 9.00 Uhr) geöffnet bzw. teils auch ausgezählt wurden.
Öffentliche Verhandlung der BP-Wahlanfechtung
Am Montag, 20. Juni, wird VfGH-Präsident Gerhart Holzinger um 8.30 Uhr die Verhandlung mit Vorbemerkungen eröffnen. Dann wird zügig mit der Zeugenvernehmung begonnen. Für den ersten Tag sind Mitglieder der Bezirkswahlbehörden von Südoststeiermark, Innsbruck-Land, Villach-Stadt, Kitzbühel, Villach-Land und Schwaz geladen. Für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag stehen Landeck, Wien-Umgebung, Hermagor, Hollabrunn, Wolfsberg, Freistadt, Liezen, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Gänserndorf, Leibnitz, Völkermarkt und Reutte am Plan.
Befragt werden die Zeugen zunächst von den Verfassungsrichtern – alle 14 können sich zu Wort melden -, danach haben die Anwälte der beiden Hofburg-Bewerber Gelegenheit für Fragen. Alexander Van der Bellen (Grüne) wird von Maria Windhager vertreten, Norbert Hofer (FPÖ) von einem Anwalt aus der Kanzlei Böhmdorfer.
Mit einem Erkenntnis des VfGH am Donnerstag kann nicht gerechnet werden. Denn anders als bei einem Strafprozess gibt der VfGH üblicherweise seine Entscheidung nicht am Ende der Verhandlung bekannt. Die 14 Verfassungsrichter werden sich zu Beratungen zurückziehen und angesichts des geplanten Angelobungstermins 8. Juli um eine rasche Entscheidung bemühen.
(APA/Red)
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