von Seff Dünser/Neue
Weil er in der Öffentlichkeit uriniert hat, muss ein Vorarlberger Unternehmer als Verwaltungsstrafe 50 Euro bezahlen. Das hat jetzt in zweiter Instanz Richter Wilfried Schneider am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz entschieden. Denn mit dem für einen größeren Personenkreis wahrnehmbaren Verrichten der kleinen Notdurft an einem öffentlichen Ort wurde nach Ansicht des Richters eine strafbare Anstandsverletzung nach dem Vorarlberger Sittenpolizeigesetz begangen.
Zwei Beamte der Autobahnpolizei Bludenz hatten nach den gerichtlichen Feststellungen vom gegenüberliegenden Parkplatz aus gesehen, dass der beschuldigte Autofahrer an einem Nachmittag im Juni 2017 bei einem Rastplatz an der Arlbergschnellstraße S 16 im Klostertal in eine Wiese gepinkelt hat.
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