Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) folgen der heutigen Empfehlung des Fachverbands Bahn in der Wirtschaftskammer und erhöhen für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Löhne und Gehälter “freiwillig” und “unverbindlich” ab 1. Oktober um 3 Prozent.
Gleichzeitig wird an die Sozialpartner appelliert, die Kollektivvertragsverhandlungen bald fortzusetzen, wie aus Bahnkreisen zu erfahren war.Wien. Nicht freiwillig erhöht werden demnach die Gehälter für rund 10 Prozent der Belegschaft, etwa die Beschäftigten beim ÖBB-Postbus und im IT-KV. Diese hängen nämlich gar nicht an den Bahn-KV-Verhandlungen.
Gewerkschaft vida ist empört
Der Fachverband Bahn hatte nach der erfolglosen siebenten Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft heute, Donnerstag mitgeteilt, er empfehle den Mitgliedsunternehmen eine freiwillige Gehaltserhöhung für deren Belegschaft um 3 Prozent. Die Gewerkschaft vida hatte den Vorstoß als “Alibi-Angebot” und “Unverschämtheit” zurückgewiesen und eine Gehaltserhöhung gefordert, die sich aus der Inflationsabgeltung, dem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sowie aus den Produktivitätszuwächsen der Mitarbeiter zusammensetzen müsse.
Die ÖBB teilten in einer “Information zu den Lohnverhandlungen” heute ihren Mitarbeitern mit, man bedauere, dass es bisher zu keiner Einigung in den laufenden Lohnverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft gekommen sei. Man hoffe auf eine Einigung und dass die Tür für konstruktive Gespräche im Sinne aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin offen bleibe.
Erhöhung erfolgt freiwillig
Bis dahin habe sich das Management entschieden, bei jenen Mitarbeitern, die dem KV-EU (Kollektivvertrag Eisenbahnunternehmen ), den AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen – definitiv gestellte Mitarbeiter), der DBO (Dienst- und Besoldungsordnung) oder keinem KV unterliegen, beginnend mit Oktober 2018 eine Ist-Gehaltsanpassung in Höhe von 3 Prozent vorzunehmen. Damit folge man der Empfehlung des Fachverbandes der Schienenbahnen und gehe davon aus, dass auch andere Unternehmen dem Beispiel folgen werden. Die Gehaltserhöhung werde – rückwirkend mit 1. Oktober – mittels Zwischenzahlung bis spätestens 10. November ausbezahlt.
Die dadurch entstehende Erhöhung sei eine Erhöhung der betrieblichen Überzahlung bzw. stelle eine betriebliche Überzahlung dar, heißt es in einem rechtlichen Hinweis. Diese Erhöhung erfolge unverbindlich, also ohne Rechtsanspruch. Aus dieser einmaligen Gewährung entstehe auch kein Rechtsanspruch auf eine gleichmäßige Erhöhung in der Zukunft. Diese freiwillige Erhöhung werde auf den nächsten kollektivvertraglichen Lohnabschluss bzw. sämtliche nächsten Formen kollektivvertraglicher Erhöhungen der Gehälter bzw. Lehrlingsentschädigen angerechnet werden.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.