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Bahnen strafen ab 20. Juli Verstöße gegen Maskenpflicht

Ohne "Anschoberschürzen" kann man bald des Zuges verwiesen werden
Ohne "Anschoberschürzen" kann man bald des Zuges verwiesen werden ©APA (Archiv)
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht, diese wird aber oft von den Fahrgästen nicht eingehalten.
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Dafür ist bei den ÖBB ab kommenden Montag eine Geldstrafe von 40 Euro möglich. Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt und keine Maske trägt, kann des Zuges verwiesen werden. Auch die private Westbahn schließt sich den Maßnahmen an.

Die Bahn nahm für die Umsetzung der Strafbarkeit die MNS-Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Die überwiegende Zahl der Fahrgäste wünscht sich auch die Einhaltung der Maskenpflicht. "Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiger Bestandteil, um ein sicheres Reisegefühl auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten können. Mit dem MNS schützt man sich selbst und andere", betonte die Bahn. Die ÖBB appellierten an die Fahrgäste, auch ohne Aufforderung der gesetzlichen MNS-Verpflichtung nachzukommen.

Auch private Westbahn schließt sich an

Die Westbahn teilte dazu am Donnerstagabend mit: "Gerade im Rahmen der gemeinsam von beiden Unternehmen zwischen Wien und Salzburg durchgeführten Notvergabe des Klimaschutzministeriums ist die Einheitlichkeit der Regeln für alle Reisenden sicher förderlich und sinnvoll."

60 Strafen bei Wiener Linien

Die Wiener Linien strafen bereits seit Anfang Juli Fahrgäste, die nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wurden bisher fast 60 Strafen gegen säumige Fahrgäste verhängt. Zahlen mussten uneinsichtige Passagiere, bei denen eine Ermahnung nichts nutzte. Die Nichteinhaltung der "Masken"-Vorschrift kostet 50 Euro.

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(APA)

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