ÖAMTC-Tipps im Falle eines Mietwagen-Unfalls im Ausland

"Ein solches Ereignis, noch dazu im Urlaub, ist natürlich besonders ärgerlich. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Maßnahmen zu kennen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein", so Nikolaus Authried, Jurist aus der ÖAMTC-Rechtsberatung zu Mietwagen-Unfällen. "Darüber hinaus ist die gewählte Versicherungsvariante entscheidend. Denn bei mangelnder Absicherung können mitunter horrende Kosten entstehen.”
ÖAMTC-Tipps: Erste Schritte nach dem Mietwagen-Unfall
Bei einem Unfall mit dem Mietwagen sollte man Ruhe bewahren: Warnweste anziehen, Unfallstelle sichern, bei schweren Unfällen Notruf wählen und Erste Hilfe leisten. Selbst bei nur leichten Schäden sollte die Autovermietung und die Polizei informiert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. In manchen Ländern und bei bestimmten Vermietern kann auch bei Sachschäden ein Polizeibericht erforderlich sein. Der ÖAMTC-Jurist betont die Bedeutung der Fotodokumentation von Unfallort und Schäden. Falls möglich, sollte das Fahrzeug zur Schadenbegutachtung gebracht werden. Bei der Rückgabe des Mietwagens muss ein unterschriebener Schadensbericht vom Vermieter erstellt und dem Mieter eine Kopie ausgehändigt werden. Dokumente, deren Inhalt unklar ist oder die falsche Angaben enthalten, sollten nicht unterschrieben werden.
ÖAMTC-Rechtsberatung leistet juristische Nothilfe nach Mietwagen-Unfällen
Herr F., ein Clubmitglied, kontaktierte die ÖAMTC-Rechtsberatung nach einem Unfall in Italien mit einem Mietwagen. Die Schuldfrage war unklar, aber es gab nur Sachschäden. Er bat um schnelle Beratung, wie weiter vorzugehen sei. Eine Rechtsberaterin des Clubs erteilte dem Mitglied sofortige Anweisungen: Sie empfahl, die Autovermietung zu informieren und zu klären, ob die Polizei eingeschaltet werden muss, da dies oft in den Mietbedingungen steht. Außerdem sollte das Mitglied Fotos von der Unfallstelle und den Schäden machen. Nach der Rückkehr nach Österreich sollte man sich an die Rechtsberatung des Clubs wenden, um Ansprüche zu prüfen, was Herr F. nach seinem Italien-Urlaub auch tat.
Nach Mietwagen-Unfall: Welche Versicherung zahlt was?
Wer unschuldig mit einem Mietwagen in einen Unfall gerät, muss sich keine großen Sorgen machen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für den Schaden am Mietwagen. Die Abwicklung erfolgt durch die Autovermietung. Der ÖAMTC-Rechtsberater rät davon ab, den Wagen selbst abzuschleppen oder zu reparieren. Auch bei Verletzungen von Insassen besteht ein Anspruch gegen die gegnerische Versicherung. Verursacht man selbst einen Unfall, deckt die Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma alle Sachschäden an fremden Fahrzeugen, Insass:innen und der Infrastruktur. Die Reparaturen am Mietwagen selbst sind jedoch nicht abgedeckt. Hier greift nur eine Vollkasko-Versicherung. Eine solche Versicherung, idealerweise ohne Selbstbehalt, wird bei der Mietwagenbuchung empfohlen, um hohe Kosten im Schadensfall zu vermeiden, erklärt ein ÖAMTC-Rechtsberater.
ÖAMTC-Rechtsberatung und "Meine Reise" App
Bei Mietwagenfragen können sich ÖAMTC-Mitglieder kostenlos an die Jurist:innen der Rechtsberatung wenden. Im Notfall, wie nach einem Unfall oder Problemen mit der Polizei im Ausland, sind die Jurist:innen rund um die Uhr erreichbar unter der Schutzbrief-Notrufnummer (+43 (0)1 25 120 00). Weitere Informationen gibt es hier. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt bei der Durchsetzung von Rechten im Streitfall. In der ÖAMTC "Meine Reise" App findet man alle wichtigen Informationen, einschließlich Vorlagen wie dem Europäischen Unfallbericht und Übersetzungshilfen, sowie Tipps zum Reiserecht und der Möglichkeit, Nothilfe online anzufordern. Weitere Infos zum Thema Unfall im Ausland bietet die ÖAMTC-Broschüre "Alles für meine Reise", die an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich ist.
(Red)
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