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ÖAMTC kritisiert Verschärfung der Lkw-Fahrverbote ab 2016 in Wien und NÖ

Ab 2016 gelten verschärfte Fahrverbote für Lkw.
Ab 2016 gelten verschärfte Fahrverbote für Lkw. ©bilderbox.com (Sujet)
Seit circa einem Jahr dürfen im Großraum Wien als "Lastkraftwagen" zugelassene Fahrzeuge mit der Abgasklasse Euro 1 und schlechter nicht mehr fahren. Diese Bestimmung soll ab 2016 auch auf Fahrzeuge der Klasse Euro 2 ausgeweitet werden. Vom ÖAMTC hagelt es dafür nun Kritik.

Im Großraum Wien dürfen seit dem 1. Juli 2014 als “Lastkraftwagen” zugelassene Fahrzeuge mit der Abgasklasse Euro 1 und schlechter nicht mehr fahren. Ab dem 1. Jänner 2016 wird dieses Fahrverbot auch auf Fahrzeuge der Klasse Euro 2 ausgeweitet.

Dabei gibt es eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen für Landwirtschaft und Gewerbebetriebe. “Die Regelung trifft praktisch nur Privatpersonen, die ihre Fahrzeuge nicht einmal mehr vernünftig verkaufen können. Das kommt einer Enteignung gleich“, kritisiert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. “Eine faire Lösung wäre z. B. eine Kilometerbegrenzung. Damit wäre einerseits der Umwelt geholfen und andererseits eine moderate Nutzbarkeit für private Fahrten gewährleistet.”

Infos zur neuen LKW-Fahrverbots-Regelung

Die bereits bestehenden Ausnahmen vom generellen Fahrverbot gelten auch weiterhin (z.B. für Oldtimer, Landwirtschaft und bestimmte Gewerbebetriebe). Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – also beispielsweise auch Kleintransporter, Fiskal-Lkw oder Geländewagen.

Ausschlaggebend ist die Zulassung als Lkw, Sattelzugfahrzeug – und in Wien auch als Sattelkraftfahrzeug. Wohnmobile sind nicht betroffen, außer sie wären als “Lastkraftwagen” zugelassen. “Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, müssen mit einer entsprechenden Abgasklassenplakette versehen werden. Sonst ist deren Verwendung ebenfalls strafbar”, warnt der ÖAMTC-Chefjurist.

Auch in Zukunft wird die Zahl der Fahrverbote für Lkw ausgeweitet werden: Mit 1. Juli 2016 tritt ein Fahrverbot auf einem Teil der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns Ost und dem Knoten Haid in Kraft. Es gilt für Lkw und Sattelfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die der Abgasklasse Euro 2 und niedriger entsprechen.

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